Höchstzulässige Anzahl von Fahrgästen in einem Railjet-Waggon

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ich würde gerne erfahren, für wieviele Personen ein 2. Klasse Waggon Railjet zugelassen ist. Die ÖBB haben auf die selbe Frage geantwortet, dass es im Ermessen des Zugleiters liegen würde, wieviele Fahrgäste dieser mitnehmen würde. Da aber jedes Fahrzeug auf bestimmte Lasten und Personen zugelassen ist, müsste dies meinem Rechtsempfinden nach auch für die ÖBB-Züge gelten. Darum meine Frage nun an sie.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    29. September 2015
  • Frist
    24. November 2015
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Höchstzulässige Anzahl von Fahrgästen in einem Railjet-Waggon [#426]
Datum
29. September 2015 14:17
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ich würde gerne erfahren, für wieviele Personen ein 2. Klasse Waggon Railjet zugelassen ist. Die ÖBB haben auf die selbe Frage geantwortet, dass es im Ermessen des Zugleiters liegen würde, wieviele Fahrgäste dieser mitnehmen würde. Da aber jedes Fahrzeug auf bestimmte Lasten und Personen zugelassen ist, müsste dies meinem Rechtsempfinden nach auch für die ÖBB-Züge gelten. Darum meine Frage nun an sie.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Antwortschreiben ____________________________________________________ <<E-Mail-Adresse>>
____________________________________________________ <<E-Mail-Adresse>> Andrea Bures Abteilung IV/SCH2 (Oberste Eisenbahnbaubehörde (Verfahren im Bereich der Eisenbahnen)) Bundesministerium für Verkehr, Innovation und TecIIhnologie Postanschrift: Postfach 201, A-1000 Wien Büroanschrift: Radetzkystraße 2, A-1030 Wien Telefon: +43 1 711 62 - 65 2210 Fax: +43 1 711 62 - 65 6 2299 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Website: www.bmvit.gv.at<http://www.bmvit.gv.at/> infothek.bmvit.gv.at<https://infotehk.bmvit.gv.at/>