Hundeabgabe - NÖ Hundabgabegesetz
Anfrage an:
Landesregierung Niederösterreich
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz
Darf eine Gemeinde, die eine Hundeabgabe einhebt, diese auch zweckgebunden für die Infrastruktur von Hunden verwenden, oder spricht ein NÖ Landesgesetz oder ein anderes Gesetz dagegen? Falls ja, bitte ich um Übermittlung des Gesetzes?
Danke!
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-
Datum7. Juli 2026
-
4. August 2026
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An
Landesregierung Niederösterreich
Details
- Von
- Anfragesteller/in
- Betreff
- Hundeabgabe - NÖ Hundabgabegesetz [#5057]
- Datum
- 7. Juli 2026 07:08
- An
- Landesregierung Niederösterreich
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Darf eine Gemeinde, die eine Hundeabgabe einhebt, diese auch zweckgebunden für die Infrastruktur von Hunden verwenden, oder spricht ein NÖ Landesgesetz oder ein anderes Gesetz dagegen? Falls ja, bitte ich um Übermittlung des Gesetzes?
Danke!
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 5057
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.at/a/5057/
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
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Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
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Landesregierung Niederösterreich
LAD1-SE-1042/446-2026, Hundeabgabe - NÖ Hundeabgabegesetz, Anfrage Informationsfreiheitsgesetz **Bitte beachten Si…
- Von
- Landesregierung Niederösterreich
- Betreff
- LAD1-SE-1042/446-2026, Hundeabgabe - NÖ Hundeabgabegesetz, Anfrage Informationsfreiheitsgesetz
- Datum
- 7. Juli 2026 14:02
- Status
**Bitte beachten Sie das Schreiben der NÖ Landesverwaltung im Anhang.**
Das Kennzeichen sowie den Betreff des Schreibens können Sie der Betreffzeile entnehmen.
**Sie haben Fragen zum Schreiben?**
Alle Kontaktdaten finden Sie direkt im Briefkopf des Dokuments.
-------------------------
Bei allgemeinen Fragen finden Sie sämtliche Kontaktmöglichkeiten zur NÖ Landesverwaltung
unter https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt.html ( https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt.html ).
Hinweise zur Amtssignatur finden Sie unter https://www.noe.gv.at/noe/E-Government/… ( https://www.noe.gv.at/noe/E-Government/… ).
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Landesregierung Niederösterreich
Informationsbegehren betreffend NÖ Hundeabgabegesetz - Informationserteilung Sehr geehrtAntragsteller/in
Es wird …
- Von
- Landesregierung Niederösterreich
- Betreff
- Informationsbegehren betreffend NÖ Hundeabgabegesetz - Informationserteilung
- Datum
- 8. Juli 2026 08:17
- Status
Sehr geehrtAntragsteller/in
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit untenstehendem Mail eine Rechtsanfrage stellen. Diese wird durch Verweis auf das Finanzausgleichsgesetz 2024 und das NÖ Hundeabgabegesetz beantwortet.
RIS - Finanzausgleichsgesetz 2024 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 08.07.2026<https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012472>
RIS - NÖ Hundeabgabegesetz 1979 - Landesrecht konsolidiert Niederösterreich, Fassung vom 08.07.2026<https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000565>
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragesteller/in
AW: Informationsbegehren betreffend NÖ Hundeabgabegesetz - Informationserteilung [#5057] Guten Tag Antragsteller/i…
An
Landesregierung Niederösterreich
Details
- Von
- Anfragesteller/in
- Betreff
- AW: Informationsbegehren betreffend NÖ Hundeabgabegesetz - Informationserteilung [#5057]
- Datum
- 8. Juli 2026 08:41
- An
- Landesregierung Niederösterreich
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Antragsteller/in
besten Dank für ihr schnelles Feedback.
Ich präzessiere meine Frage: Wenn eine Gemeinde die Hundeabgabe zweck bindet, stellt dies keinen Verstoß gegen geltendes Recht in Niederösterreich dar?
Danke!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 5057
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.at/a/5057/
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
Zeige die zitierte Nachricht an--
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.at versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.at/hilfe/fuer-beho…
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Landesregierung Niederösterreich
AW: [EXTERN] AW: Informationsbegehren betreffend NÖ Hundeabgabegesetz - Informationserteilung [#5057] Sehr geehrtA…
- Von
- Landesregierung Niederösterreich
- Betreff
- AW: [EXTERN] AW: Informationsbegehren betreffend NÖ Hundeabgabegesetz - Informationserteilung [#5057]
- Datum
- 8. Juli 2026 11:49
- Status
Sehr geehrtAntragsteller/in
Auch hierbei handelt es sich um eine Rechtsfrage und um keine Information. Ich darf Sie daher auf die bereits übermittelten Gesetze so wie die NÖ Gemeindeordnung 1973 verweisen.
RIS - NÖ Gemeindeordnung 1973 - Landesrecht konsolidiert Niederösterreich, Fassung vom 08.07.2026<https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000105>
Mit freundlichen Grüßen
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