ID Austria
Anfrage an:
Bundesministerium für Inneres
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Aus welchem Grund ist es für mich als EU Bürger, der seit 2006 in Österreich wohnt, nötig, zur Beantragung eines neuen Zertifikats für die ID Austria (obwohl ich vorher die Handysignatur hatte), zur Fremdenpolizei gehen zu müssen, während es für Österreichische Staatsbürger die Bezirkshauptmannschaften machen?
Dies bedeuted für mich als Behinderter nicht nur einen enormen Mehrauswand an Zeit, sondern auch an Kosten.
Warte auf Antwort
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Datum19. April 2024
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14. Juni 2024
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