ID Austria

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Aus welchem Grund ist es für mich als EU Bürger, der seit 2006 in Österreich wohnt, nötig, zur Beantragung eines neuen Zertifikats für die ID Austria (obwohl ich vorher die Handysignatur hatte), zur Fremdenpolizei gehen zu müssen, während es für Österreichische Staatsbürger die Bezirkshauptmannschaften machen?

Dies bedeuted für mich als Behinderter nicht nur einen enormen Mehrauswand an Zeit, sondern auch an Kosten.

Warte auf Antwort

  • Datum
    19. April 2024
  • Frist
    14. Juni 2024
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Wolfgang Pestl
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Wolfgang Pestl
Betreff
ID Austria [#3087]
Datum
19. April 2024 11:17
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Aus welchem Grund ist es für mich als EU Bürger, der seit 2006 in Österreich wohnt, nötig, zur Beantragung eines neuen Zertifikats für die ID Austria (obwohl ich vorher die Handysignatur hatte), zur Fremdenpolizei gehen zu müssen, während es für Österreichische Staatsbürger die Bezirkshauptmannschaften machen? Dies bedeuted für mich als Behinderter nicht nur einen enormen Mehrauswand an Zeit, sondern auch an Kosten.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. << Adresse entfernt >> Anfragenr: 3087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3087/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Wolfgang Pestl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Pestl