IFG-Anfrage: Protokoll vom 26. August 2025

Anfrage an: St. Pölten
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 26. August 2025

Warte auf Antwort

  • Datum
    2. September 2025
  • Frist
    30. September 2025
  • Ein:e Follower:in
Erwin Ernst Steinhammer
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An St. Pölten Details
Von
Erwin Ernst Steinhammer
Betreff
IFG-Anfrage: Protokoll vom 26. August 2025 [#3578]
Datum
2. September 2025 11:50
An
St. Pölten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 26. August 2025
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Erwin Ernst Steinhammer Anfragenr: 3578 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3578/ Postanschrift Erwin Ernst Steinhammer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Erwin Ernst Steinhammer
St. Pölten
Sehr geehrte Damen und Herren! Ihre E-Mail ist eingelangt. Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin wird sich um I…
Von
St. Pölten
Betreff
Automatic reply: IFG-Anfrage: Protokoll vom 26. August 2025 [#3578]
Datum
2. September 2025 11:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren! Ihre E-Mail ist eingelangt. Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin wird sich um Ihr Anliegen bemühen und sich, falls notwendig, mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir werden uns selbstverständlich bemühen, etwaige Verzögerungen so rasch wie möglich abzuarbeiten. Für weitere Informationen zu empfohlenen elektronischen Einbringen und Terminvereinbarungen besuchen Sie: www.st-poelten.at<http://www.st-poel… Bitte beachten Sie: Dies ist eine vom System automatisch generierte Antwort, die nur den korrekten Eingang Ihres E-Mails beim Magistrat bestätigt. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht!