IFG Anfrage zu Fahrgeldnachforderungen

Guten Tag!

hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:

1. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2015-2025 in den öffentlichen Verkehrsmitteln der ÖBB einer Ticketkontrolle unterzogen und konnten kein gültiges Ticket nach E.1.2.1.1. der Anlage zu den Beförderungsbedingungen vorweisen?
1a. Wie viele davon konnten keinen Lichtbildausweis vorweisen?
1b. Wie viele davon waren Personen unter 18 Jahren?
1c. Wie viele Personen konnten eine Fahrkarte, aber keine Rabattkarte vorweisen?
1b. In wie vielen Fällen wurde die Polizei hinzugezogen?
1b1. Wie oft ist die Polizei nicht erschienen?
2. Wie viele Fahrgeldnachforderungen wurden im angefragten Zeitraum ausgestellt?
2a. Wie viele wurden direkt vor Ort bezahlt?
2b. Wie viele wurden innerhalb der Frist bezahlt?
2c. Wie viele wurden gar nicht bezahlt?
2d. In wie vielen Fällen wurde die Forderung an ein Inkassounternehmen abgegeben?
2d1. Wie hoch waren die Kosten jeweils?
2d2. In wie vielen Fällen konnte die Forderung eingetrieben werden?
2e. In wie vielen Fällen wurde die Forderung gerichtlich eingetrieben?
2e1. Wie hoch waren die Kosten jeweils?
2e2. In wie vielen Fällen konnte die Forderung eingetrieben werden?
2f. In wie vielen Fällen wurde die Fahrgeldnachforderung erlassen?
2g. In wie vielen Fällen wurde die Forderung bestritten?
2g1. In wie vielen Fällen wurde dem stattgegeben?
2g2. In wie vielen Fällen wurde dem nicht stattgegeben?
2h. In wie vielen Fällen wurde eine Meldung an die Verwaltungsstrafbehörde erstattet?
2i. In wie vielen Fällen wurden Abfragen im Zentralen Melderegister getätigt?
3. Bitte übermitteln Sie die Dienstanweisungen oder ähnliche Dokumente, die das Vorgehen der Kontrolleur*innen bei Ticketkontrollen sowie das Vorgehen "danach" regeln.

Soweit die Daten vorhanden sind, übermitteln Sie diese für die Fragen 1 und 2 jeweils den Zuggattungen Eurocity, Intercity, ICE, Railjet, Railjet Express, Interregio, D-Zug, Regionalzug, Regional Express, cityjet express, S-Bahn, Nightjet und Euronight sowie innerhalb der Zuggattungen nach Bundesland.

Bitte übermitteln Sie die Daten in einem maschinenlesbaren Format.

Die Glaubhaftmachung der Identität erfolgt gleich separat.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    1. März 2026
  • Frist
    30. April 2026
  • 2 Follower:innen
Sebastian Pfeifer
Guten Tag! hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Informatio…
An ÖBB-Personenverkehr AG Details
Von
Sebastian Pfeifer
Betreff
IFG Anfrage zu Fahrgeldnachforderungen [#4516]
Datum
1. März 2026 13:01
An
ÖBB-Personenverkehr AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag! hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information: 1. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2015-2025 in den öffentlichen Verkehrsmitteln der ÖBB einer Ticketkontrolle unterzogen und konnten kein gültiges Ticket nach E.1.2.1.1. der Anlage zu den Beförderungsbedingungen vorweisen? 1a. Wie viele davon konnten keinen Lichtbildausweis vorweisen? 1b. Wie viele davon waren Personen unter 18 Jahren? 1c. Wie viele Personen konnten eine Fahrkarte, aber keine Rabattkarte vorweisen? 1b. In wie vielen Fällen wurde die Polizei hinzugezogen? 1b1. Wie oft ist die Polizei nicht erschienen? 2. Wie viele Fahrgeldnachforderungen wurden im angefragten Zeitraum ausgestellt? 2a. Wie viele wurden direkt vor Ort bezahlt? 2b. Wie viele wurden innerhalb der Frist bezahlt? 2c. Wie viele wurden gar nicht bezahlt? 2d. In wie vielen Fällen wurde die Forderung an ein Inkassounternehmen abgegeben? 2d1. Wie hoch waren die Kosten jeweils? 2d2. In wie vielen Fällen konnte die Forderung eingetrieben werden? 2e. In wie vielen Fällen wurde die Forderung gerichtlich eingetrieben? 2e1. Wie hoch waren die Kosten jeweils? 2e2. In wie vielen Fällen konnte die Forderung eingetrieben werden? 2f. In wie vielen Fällen wurde die Fahrgeldnachforderung erlassen? 2g. In wie vielen Fällen wurde die Forderung bestritten? 2g1. In wie vielen Fällen wurde dem stattgegeben? 2g2. In wie vielen Fällen wurde dem nicht stattgegeben? 2h. In wie vielen Fällen wurde eine Meldung an die Verwaltungsstrafbehörde erstattet? 2i. In wie vielen Fällen wurden Abfragen im Zentralen Melderegister getätigt? 3. Bitte übermitteln Sie die Dienstanweisungen oder ähnliche Dokumente, die das Vorgehen der Kontrolleur*innen bei Ticketkontrollen sowie das Vorgehen "danach" regeln. Soweit die Daten vorhanden sind, übermitteln Sie diese für die Fragen 1 und 2 jeweils den Zuggattungen Eurocity, Intercity, ICE, Railjet, Railjet Express, Interregio, D-Zug, Regionalzug, Regional Express, cityjet express, S-Bahn, Nightjet und Euronight sowie innerhalb der Zuggattungen nach Bundesland. Bitte übermitteln Sie die Daten in einem maschinenlesbaren Format. Die Glaubhaftmachung der Identität erfolgt gleich separat. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pfeifer Anfragenr: 4516 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4516/ Postanschrift Sebastian Pfeifer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pfeifer
Guten Tag, hier der Identitätsnachweis. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pfeifer Anhänge: - oebb-signed.pdf …
An ÖBB-Personenverkehr AG Details
Von
Sebastian Pfeifer
Betreff
AW: IFG Anfrage zu Fahrgeldnachforderungen [#4516]
Datum
1. März 2026 13:02
An
ÖBB-Personenverkehr AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
oebb-signed.pdf
84,2 KB
Guten Tag, hier der Identitätsnachweis. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pfeifer Anhänge: - oebb-signed.pdf Anfragenr: 4516 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4516/
ÖBB-Personenverkehr AG
[GIDB-341]: Ihr Informationsbegehren vom 02.03.2026 an die ÖBB-Personenverkehr AG - Fristverlängerung Sehr geehrte…
Von
ÖBB-Personenverkehr AG
Betreff
[GIDB-341]: Ihr Informationsbegehren vom 02.03.2026 an die ÖBB-Personenverkehr AG - Fristverlängerung
Datum
27. März 2026 12:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pfeifer, vielen Dank für Ihr Informationsbegehren über "Information zu Ticketkontrollen in den Jahren 2015-2025", das am 2. März 2026 schriftlich bei der ÖBB-Personenverkehr AG eingelangt ist. Als informationspflichtige Stelle sind wir verpflichtet, den Zugang zur Information ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen vier Wochen nach Einlangen des Informationsbegehrens, zu gewähren. Die Frist kann um weitere vier Wochen verlängert werden, wenn der Informationszugang aus besonderen Gründen nicht innerhalb von vier Wochen gewährt werden kann. Dies ist dem:der Informationswerbenden unter Angabe der Gründe innerhalb der (ersten) vier Wochen mitzuteilen (§ 8 Informationsfreiheitsgesetz IFG). Wir informieren Sie hiermit binnen offener Frist über die Inanspruchnahme der Fristverlängerung um weitere vier Wochen, da die Bearbeitung Ihres Informationsbegehrens aufgrund erheblichen Umfangs der angeforderten Informationen sowie vorübergehend eingeschränkter personeller Kapazitäten infolge urlaubsbedingter Abwesenheiten derzeit nicht innerhalb der gesetzlichen Grundfrist sichergestellt werden kann. Die Frist zur Beantwortung Ihres Informationsbegehrens endet daher am 30. April 2026 und Sie erhalten bis dahin eine Rückmeldung. Wir bitten um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen ÖBB-Personenverkehr AG 1100 Wien, Am Hauptbahnhof 2 www.oebb.at<http://www.oebb.at/> Zertifiziertes Managementsystem nach ISO 9001, ISO 14001, ISO 27001, ISO 45001, EN 13816, VO 1158/2010 und ONR 49001 FN: 248742 y, HG Wien | UID: ATU58044146 Diese Nachricht könnte vertrauliche Informationen enthalten. Sind Sie nicht der richtige Empfänger, so informieren Sie bitte den Absender und löschen Sie diese Nachricht. Die unbefugte Nutzung oder Weitergabe dieser Nachricht ist nicht erlaubt. TLP yellow (recipients only)
Sebastian Pfeifer
AW: [GIDB-341]: Ihr Informationsbegehren vom 02.03.2026 an die ÖBB-Personenverkehr AG - Fristverlängerung [#4516] …
An ÖBB-Personenverkehr AG Details
Von
Sebastian Pfeifer
Betreff
AW: [GIDB-341]: Ihr Informationsbegehren vom 02.03.2026 an die ÖBB-Personenverkehr AG - Fristverlängerung [#4516]
Datum
30. März 2026 10:50
An
ÖBB-Personenverkehr AG
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, vielen Dank für die Antwort! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pfeifer Anfragenr: 4516 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4516/ Postanschrift Sebastian Pfeifer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
ÖBB-Personenverkehr AG
[GIDB-341]: Ihr Informationsbegehren vom 02.03.2026 an die ÖBB-Personenverkehr AG – Informationserteilung Sehr gee…
Von
ÖBB-Personenverkehr AG
Betreff
[GIDB-341]: Ihr Informationsbegehren vom 02.03.2026 an die ÖBB-Personenverkehr AG – Informationserteilung
Datum
27. April 2026 14:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pfeifer, vielen Dank für Ihr Informationsbegehren über „Information zu Ticketkontrolle in den Jahren 2015-2025“, das am 02. März 2026 schriftlich bei der ÖBB-Personenverkehr AG eingelangt ist. Fristgerecht erteilen wir Ihnen die beantragte Information * möglichst direkt in dieser E-Mail * Teilweise sind die beantragten Informationen den im Anhang beigefügten PDF-Dokumenten zu entnehmen Aufgrund der Länge und der vielfachen Unterfragestellungen der Anfrage, versuchen wir diese der Übersichtlichkeit halber auch anhand der angefragten Nummerierung zu beantworten: 1. Die Information liegt in der ÖBB-Personenverkehr AG in der angefragten Art und Weise nicht auf. Es existieren mehrere Szenarien, wo ein Fahrgast kein gültiges Ticket vorweisen kann und trotzdem keine Fahrgeldnachforderung bekommt (bspw. Barzahlung vor Ort, Personen unter 18 Jahren, etc.). In diesem Zusammenhang merkt die ÖBB-Personenverkehr AG an, dass Punkt E.1.2.1.1. des Handbuches für Reisende die Fahrgeldnachforderung regelt und nicht all jene Fälle, in denen Personen kein gültiges Ticket vorweisen können. 1a. Die Information liegt in der ÖBB-Personenverkehr AG in der angefragten Art und Weise nicht auf. 1b. Die Information liegt in der ÖBB-Personenverkehr AG in der angefragten Art und Weise nicht auf (siehe Punkt A.3.2.2. Handbuch für Reisende). 1c. Die Information liegt in der ÖBB-Personenverkehr AG in der angefragten Art und Weise nicht auf, da sie in diesem Detailgrad nicht erhoben wird. Rabattkarten die bspw. nicht von der ÖBB-Personenverkehr AG ausgestellt werden, werden nicht erfasst. 1d. und 1d1. Die Information liegt in der ÖBB-Personenverkehr AG in der angefragten Art und Weise nicht auf. 2. Bitte öffnen Sie das im Anhang beigefügte PDF-Dokument mit dem Titel „Fahrgeldnachforderung_Frage_02.pdf“, um die beantragte Information einzusehen. Anmerkung: Personen, die nach Kontrolle ohne gültiges Ticket angetroffen wurden und vor Ort mittels Barzahlung ihr Ticket unverzüglich gültig erwerben, werden nicht erfasst. 2a. Die Information liegt der ÖBB-Personenverkehr AG in der angefragten Art und Weise nicht vor. Dieser Tätigkeitsbereich wurde an eine andere ÖBB-Konzerngesellschaft ausgelagert. 2b. Die Information liegt in der ÖBB-Personenverkehr AG in der angefragten Art und Weise nicht auf. Dieser Tätigkeitsbereich wurde an eine andere ÖBB-Konzerngesellschaft ausgelagert. 2c. Die Information liegt in der ÖBB-Personenverkehr AG in der angefragten Art und Weise nicht auf. 2d. Die Information liegt in der ÖBB-Personenverkehr AG in der angefragten Art und Weise nicht auf. 2d1. Die Information liegt ausschließlich dem beauftragten Inkasso-Büro auf. 2d2. Die Information liegt in der ÖBB-Personenverkehr AG in der angefragten Art und Weise nicht auf. Gemäß § 2 Abs 1 IFG unterliegen dem Informationsbegriff des Informationsfreiheitsgesetzes nur Aufzeichnungen bzw. Dokumente die bereits vorhanden und verfügbar sind. Die Erhebung der angefragten Information wäre nur mit erheblichem Aufwand möglich und würde die sonstige Tätigkeit der ÖBB-Personenverkehr AG wesentlich und unverhältnismäßig beeinträchtigen. 2e. Die Information liegt ausschließlich dem beauftragten Inkasso-Büro auf. 2e1. Die Information liegt ausschließlich dem beauftragten Inkasso-Büro auf. 2e2. Die Information liegt ausschließlich dem beauftragten Inkasso-Büro auf. 2f. Die Information liegt in der ÖBB-Personenverkehr AG in der angefragten Art und Weise nicht auf. Gemäß § 2 Abs 1 IFG unterliegen dem Informationsbegriff des Informationsfreiheitsgesetzes nur Aufzeichnungen bzw. Dokumente die bereits vorhanden und verfügbar sind. Die Erhebung der angefragten Information wäre nur mit erheblichem Aufwand möglich und würde die sonstige Tätigkeit der ÖBB-Personenverkehr AG wesentlich und unverhältnismäßig beeinträchtigen. 2g. Bitte öffnen Sie das im Anhang beigefügte PDF-Dokument mit dem Titel „Fahrgeldnachforderung_Frage_2g_2g1_2g2.pdf“, um die beantragte Information einzusehen. 2g1. Bitte öffnen Sie das im Anhang beigefügte PDF-Dokument mit dem Titel „Fahrgeldnachforderung_Frage_2g_2g1_2g2.pdf“, um die beantragte Information einzusehen. 2g2. Bitte öffnen Sie das im Anhang beigefügte PDF-Dokument mit dem Titel „Fahrgeldnachforderung_Frage_2g_2g1_2g2.pdf“, um die beantragte Information einzusehen. ** Anmerkung: Die Anzahl der nicht stattgegebenen Einsprüche ergibt sich aus der Subtraktion der stattgegebenen Einsprüche von der Gesamtzahl der erhobenen Einsprüche. 2h. Die ÖBB-Personenverkehr AG erstattet keine verwaltungsstrafbehördlichen Anzeigen. 2i. Die Information liegt ausschließlich dem beauftragten Inkasso-Büro auf. 3. Die Zugbegleiter der ÖBB-Personenverkehr AG richten ihr dienstliches Verhalten nach den Vorgaben des Handbuches für Reisende (Handbuch für Reisen mit den ÖBB in Österreich<https://www.oebb.at/static/tarife/de/handbuch_fuer_reisen_mit_den_oebb_in_oesterreich/Resources/pdf/3296079371__de.pdf>) und natürlich auch dem Eisenbahnbeförderungsgesetz (RIS - Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 24.04.2026<https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008278>). Weitere interne Unterlagen können aufgrund des Vorliegens des Geheimhaltungsgrundes der unbeeinträchtigten Vorbereitung einer Entscheidung gemäß § 6 Abs 1 Z 5 IFG nicht herausgegeben werden. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pfeifer
AW: [GIDB-341]: Ihr Informationsbegehren vom 02.03.2026 an die ÖBB-Personenverkehr AG – Informationserteilung [#45…
An ÖBB-Personenverkehr AG Details
Von
Sebastian Pfeifer
Betreff
AW: [GIDB-341]: Ihr Informationsbegehren vom 02.03.2026 an die ÖBB-Personenverkehr AG – Informationserteilung [#4516]
Datum
27. April 2026 14:59
An
ÖBB-Personenverkehr AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Bearbeitung meiner (doch langen) Anfrage! 1a, 2f. Liegen die Daten in einer anderen Form als angefragt auf (z.b. geringerer Detailgrad, andere Gruppierung)? 2a, 2b. In welche ÖBB-Konzerngesellschaft wurde dieser Tätigkeitsbereich ausgelagtert? 2c, 2d. Auch wenn die Information in der ÖBB-Personenverkehr AG nicht aufliegt und die Antwort auf diese Fragen anders formuliert wurde, gehe ich davon aus, dass eine ÖBB-Konzerngesellschaft diese Informationen hat (ansonsten könnten die Fälle aus 2a und 2b nicht bearbeitet werden). Ist das die gleiche ÖBB-Konzerngesellschaft wie in 2a oder 2b? 2h. Erstattet eine andere ÖBB-Konzerngesellschaft diese Anzeigen/Meldungen (nach A.3.2.2.7. der Beförderungsbedinungen)? 2i. D.h. es wurde in keinem Fall vor Abgabe der Forderung an ein Inkassobüro eine ZMR Abfrage getätigt? Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pfeifer Anfragenr: 4516 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4516/
ÖBB-Personenverkehr AG
AW: [GIDB-341]: Ihr Informationsbegehren vom 02.03.2026 an die ÖBB-Personenverkehr AG – Informationserteilung [#45…
Von
ÖBB-Personenverkehr AG
Betreff
AW: [GIDB-341]: Ihr Informationsbegehren vom 02.03.2026 an die ÖBB-Personenverkehr AG – Informationserteilung [#4516]
Datum
28. April 2026 09:56
Status
Sehr geehrter Herr Pfeifer, Vielen Dank für Ihr E-Mail vom 27.4.dJ. Die ÖBB-Personenverkehr AG kann dieses E-Mail nicht als Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz werten, da die formellen Voraussetzungen gemäß § 13 Abs 4 IFG nicht erfüllt sind. Wir weisen darauf hin, dass mit Anfragenbeantwortung am 27.04.2026 seitens ÖBB-Personenverkehr AG die (ursprüngliche und richtig nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellte) Anfrage vom 02.03.2026, als fristgerecht beantwortet gilt und kein Fristenlauf mehr besteht. Das Gesetz lässt keinen Raum für Folgeanfragen und wird daher auch kein neuerlicher Fristenlauf eröffnet. Es besteht stets die Möglichkeit eine neuerliche Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz an die ÖBB-Personenverkehr AG zu stellen. Sie können dies über das IFG-Portal der ÖBB tun: https://data.oebb.at/de/kontakt/ifg Mit freundlichen Grüßen