IFG zur Untergliederung 18 (Fremdenwesen) – Bundesvoranschlag 2026

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Berufung auf das bzw. das Informationsfreiheitsgesetz ersuche ich um Beantwortung der folgenden Fragen im Zusammenhang mit dem Bundesvoranschlag 2026 für die Untergliederung 18 (Fremdenwesen):

I. Personalressourcen und Dienstposten (Sektion V) Im vorliegenden Teilheft zur UG 18 sind für das Jahr 2026 insgesamt 1.620 Planstellen vorgesehen. Hierzu ersuche ich um folgende Auskünfte:

1. Ist-Besetzung: Wie viele der im Bundesvoranschlag 2026 vorgesehenen 1.620 Planstellen sind mit Stichtag 01.03.2026 tatsächlich besetzt (Ist-Stand)?
2. Organisatorische Gliederung: Wie verteilen sich diese 1.620 Planstellen konkret auf die gesamte Sektion V, aufgegliedert nach den jeweiligen Abteilungen sowie dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA)?
3. Dienstklassenstruktur: Wie gestaltet sich die Verteilung der Planstellen innerhalb der gesamten Sektion V (aufgegliedert nach Abteilungen) auf die verschiedenen Verwendungsgruppen (z. B. A1/v1 bis A4/v4)?

II. Personalaufwand und Mehrleistungen Der Personalaufwand der UG 18 steigt laut Budget von 110,1 Mio. € (2025) auf 123,2 Mio. € (2026).

4. Ursache der Steigerung: Worauf ist der Anstieg des Personalaufwands um ca. 13,1 Mio. € zurückzuführen, da die Anzahl der Planstellen im Vergleich zum Vorjahr mit 1.620 konstant bleibt?
5. Überstunden und Mehrleistungen: Welcher Anteil des veranschlagten Personalaufwands für 2026 ist explizit für die Abgeltung von Überstunden und Mehrleistungen vorgesehen? Ich ersuche hierbei um eine detaillierte Aufschlüsselung nach den Abteilungen der Sektion V sowie dem BFA.

III. Externes Personal und Dienstleister

6. Fremdpersonal in der Grundversorgung: Wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) werden über externe Dienstleister (wie z.B. Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen) oder im Wege der Arbeitskräfteüberlassung in den Bundesbetreuungseinrichtungen (Detailbudget 18.01.01) eingesetzt, die nicht im regulären Stellenplan der 1.620 Planstellen enthalten sind?
7. Budget für Externe: Welche budgetären Mittel sind für das Jahr 2026 für die Beauftragung externer Sicherheits- oder Betreuungskräfte im Rahmen der UG 18 insgesamt reserviert?

IV. Digitalisierung und IKT (System IFA)

8. Kosten für IFA: Wie hoch sind die veranschlagten jährlichen Wartungs- und Weiterentwicklungskosten für das "Integrierte Fremdenadministrationssystem" für das Jahr 2026 und welche externen Unternehmen sind hierfür aktuell unter Vertrag?
9. Einsatz von KI: In welchem Umfang werden bereits Algorithmen oder KI-gestützte Systeme zur Priorisierung von Asylverfahren oder zur Identitätsfeststellung (z. B. automatisierte Sprachanalyse) innerhalb der Sektion V bzw. des BFA eingesetzt?

Ich ersuche um Beantwortung der Fragen innerhalb der gesetzlichen Frist

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    17. März 2026
  • Frist
    14. April 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, unter Berufung auf das bzw. das Informationsfreiheitsgesetz ersuche ich um Beantwo…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
IFG zur Untergliederung 18 (Fremdenwesen) – Bundesvoranschlag 2026 [#4579]
Datum
17. März 2026 08:15
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, unter Berufung auf das bzw. das Informationsfreiheitsgesetz ersuche ich um Beantwortung der folgenden Fragen im Zusammenhang mit dem Bundesvoranschlag 2026 für die Untergliederung 18 (Fremdenwesen): I. Personalressourcen und Dienstposten (Sektion V) Im vorliegenden Teilheft zur UG 18 sind für das Jahr 2026 insgesamt 1.620 Planstellen vorgesehen. Hierzu ersuche ich um folgende Auskünfte: 1. Ist-Besetzung: Wie viele der im Bundesvoranschlag 2026 vorgesehenen 1.620 Planstellen sind mit Stichtag 01.03.2026 tatsächlich besetzt (Ist-Stand)? 2. Organisatorische Gliederung: Wie verteilen sich diese 1.620 Planstellen konkret auf die gesamte Sektion V, aufgegliedert nach den jeweiligen Abteilungen sowie dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA)? 3. Dienstklassenstruktur: Wie gestaltet sich die Verteilung der Planstellen innerhalb der gesamten Sektion V (aufgegliedert nach Abteilungen) auf die verschiedenen Verwendungsgruppen (z. B. A1/v1 bis A4/v4)? II. Personalaufwand und Mehrleistungen Der Personalaufwand der UG 18 steigt laut Budget von 110,1 Mio. € (2025) auf 123,2 Mio. € (2026). 4. Ursache der Steigerung: Worauf ist der Anstieg des Personalaufwands um ca. 13,1 Mio. € zurückzuführen, da die Anzahl der Planstellen im Vergleich zum Vorjahr mit 1.620 konstant bleibt? 5. Überstunden und Mehrleistungen: Welcher Anteil des veranschlagten Personalaufwands für 2026 ist explizit für die Abgeltung von Überstunden und Mehrleistungen vorgesehen? Ich ersuche hierbei um eine detaillierte Aufschlüsselung nach den Abteilungen der Sektion V sowie dem BFA. III. Externes Personal und Dienstleister 6. Fremdpersonal in der Grundversorgung: Wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) werden über externe Dienstleister (wie z.B. Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen) oder im Wege der Arbeitskräfteüberlassung in den Bundesbetreuungseinrichtungen (Detailbudget 18.01.01) eingesetzt, die nicht im regulären Stellenplan der 1.620 Planstellen enthalten sind? 7. Budget für Externe: Welche budgetären Mittel sind für das Jahr 2026 für die Beauftragung externer Sicherheits- oder Betreuungskräfte im Rahmen der UG 18 insgesamt reserviert? IV. Digitalisierung und IKT (System IFA) 8. Kosten für IFA: Wie hoch sind die veranschlagten jährlichen Wartungs- und Weiterentwicklungskosten für das "Integrierte Fremdenadministrationssystem" für das Jahr 2026 und welche externen Unternehmen sind hierfür aktuell unter Vertrag? 9. Einsatz von KI: In welchem Umfang werden bereits Algorithmen oder KI-gestützte Systeme zur Priorisierung von Asylverfahren oder zur Identitätsfeststellung (z. B. automatisierte Sprachanalyse) innerhalb der Sektion V bzw. des BFA eingesetzt? Ich ersuche um Beantwortung der Fragen innerhalb der gesetzlichen Frist Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4579 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4579/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Inneres
[geschwärzt] - Beantwortung des Informationsbegehren #4579 an [geschwärzt] Die zuständige Stelle für Rückfragen un…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
[geschwärzt] - Beantwortung des Informationsbegehren #4579 an [geschwärzt]
Datum
14. April 2026 13:46
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
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295,9 KB
Die zuständige Stelle für Rückfragen und Rückmeldungen entnehmen Sie bitte der Erledigung. Freundliche Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>
Anfragesteller/in
AW: [geschwärzt] - Beantwortung des Informationsbegehren #4579 an [geschwärzt] [#4579] Sehr geehrte Damen und Herr…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: [geschwärzt] - Beantwortung des Informationsbegehren #4579 an [geschwärzt] [#4579]
Datum
15. April 2026 09:09
An
Bundesministerium für Inneres
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Hinsichtlich der Beantwortung der Fragen 2 und 3 (organisatorische Gliederung der Plan-stellen sowie deren Verteilung nach Verwendungsgruppen auf Abteilungsebene) darf ich jedoch darauf hinweisen, dass die erfolgte Verweisung auf den „Arbeitsbehelf UG18 zum Personalplan 2025“ die gestellten Fragen inhaltlich nicht beantwortet. Die von mir gestellten Fragen zielten ausdrücklich auf eine konkrete Aufgliederung der Planstellen innerhalb der Sektion V nach Abteilungen sowie nach dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ab. Der angeführte Arbeitsbehelf ist hierfür aus folgenden Gründen nicht geeignet: • Der Arbeitsbehelf bezieht sich auf das Jahr 2025, während sich meine Anfrage auf den Bundesvoranschlag 2026 sowie den aktuellen Stand bezieht. • Die darin enthaltenen Darstellungen bilden die Planstellenstruktur nur in aggregierter Form ab und enthalten keine nachvollziehbare Zuordnung der Planstellen zu den einzelnen Abteilungen der Sektion V. • Darüber hinaus umfasst der Arbeitsbehelf auch Planstellen aus zentralen Planstellenpools bzw. globalen Zuweisungen, wodurch keine eindeutige Rückführung auf die tatsächlich organisatorisch zugeordneten Einheiten möglich ist. • Eine Differenzierung nach der tatsächlich bestehenden organisatorischen Gliederung der Sektion V – wie ausdrücklich angefragt – ist daher auf Basis dieses Dokuments nicht möglich. Damit bleibt der wesentliche Inhalt meiner Fragen unbeantwortet, nämlich die konkrete Verteilung der Planstellen innerhalb der Sektion V nach Organisationseinheiten. Ergänzend darf darauf hingewiesen werden, dass auch die Beantwortung zu Frage 6 lediglich Personalzahlen der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU GmbH) umfasst, während meine Anfrage ausdrücklich auch den Einsatz von Fremdpersonal im Wege der Arbeitskräfteüberlassung bzw. sonstiger externer Dienstleister betraf. Eine vollständige Darstellung aller in diesem Zusammenhang eingesetzten externen Personalressourcen ist somit nicht erfolgt. Ich ersuche daher um Klarstellung, in welcher Form die angefragten Informationen vorliegen bzw. auf welcher Datengrundlage die interne Zuordnung von Planstellen zu Abteilungen erfolgt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 4579 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]