Immissionsschutzgesetz Luft

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Vor einigen Jahren wurden auf zahlreichen Straßen Wiens zusätzliche Geschwindigkeitsbeschränkungstafeln nach dem Immissionsschutzgesetz Luft aufgestellt, heißt in Bereichen in denen ohnehin zuvor schon eine 50km/h Beschränkung gegolten hat.

Ich möchte gerne wissen wieviele Anzeigen es seither für Geschwindigkeitsüberschreitungen nach dem Immissionsschutzgesetz Luft gegeben hat.

Vielen Dank

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. April 2018
  • Frist
    3. Juni 2018
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Thomas Hamp
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Thomas Hamp
Betreff
Immissionsschutzgesetz Luft [#1554]
Datum
8. April 2018 10:49
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Vor einigen Jahren wurden auf zahlreichen Straßen Wiens zusätzliche Geschwindigkeitsbeschränkungstafeln nach dem Immissionsschutzgesetz Luft aufgestellt, heißt in Bereichen in denen ohnehin zuvor schon eine 50km/h Beschränkung gegolten hat. Ich möchte gerne wissen wieviele Anzeigen es seither für Geschwindigkeitsüberschreitungen nach dem Immissionsschutzgesetz Luft gegeben hat. Vielen Dank
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Thomas Hamp <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Hamp
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Sehr geehrter Herr Hamp! Das Immissionsschutzgesetz-Luft fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums …
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betreff
AW: Immissionsschutzgesetz Luft [#1554]
Datum
9. April 2018 07:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hamp! Das Immissionsschutzgesetz-Luft fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, sondern in die des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (www.bmnt.gv.at). Dieses Ressort ist auch für die Umweltagenden zuständig. Mit freundlichen Grüßen