IMSI-Catcher

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ist Österreich im Besitz vom "IMSI - Catchern" oder ähnlichen Geräten zur Überwachung vom Mobiltelefonen?
Falls ja, wann, wieviele und um welchen Preis wurden diese Geräte angeschafft?

Um welche Geräte welcher Hersteller handelt es sich?

Wer verfügt über diese Geräte und bestimmt über deren Einsatz?

Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert der Einsatz dieser Geräte? Ist für den Einsatz solcher Geräte ein richterlicher Beschluss notwendig?

Zu welchem Zweck werden diese Geräte eingesetzt? Gibt es bestimmte Kriterien die über den Einsatz eines solchen Geräts bestimmen?

Wann, wie und durch wen wurden diese Geräte bisher eingesetzt? (Wenn möglich bitte um Aufschlüsselung nach Zeitraum, Einsatzort, Anzahl der Zielpersonen und Art des Einsatzes.)

Werden bei Einsätzen solcher Geräte auch Daten von Personen ausser der/den Zielperson/en gesammelt?
Wodurch ist diese Sammlung von Daten über unbeteiligte Personen rechtlich gedeckt?
Werden Maßnahmen getroffen um die Menge der Daten von unbeteiligten Personen möglichst gering zu halten? Falls ja, welche?

Wie lange werden die durch den Einsatz solcher Geräte gesammelten Daten aufbewahrt? Werden Daten über unbeteiligte Personen gesondert behandelt?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. August 2014
  • Frist
    6. Oktober 2014
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Datum
11. August 2014 14:18
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ist Österreich im Besitz vom "IMSI - Catchern" oder ähnlichen Geräten zur Überwachung vom Mobiltelefonen? Falls ja, wann, wieviele und um welchen Preis wurden diese Geräte angeschafft? Um welche Geräte welcher Hersteller handelt es sich? Wer verfügt über diese Geräte und bestimmt über deren Einsatz? Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert der Einsatz dieser Geräte? Ist für den Einsatz solcher Geräte ein richterlicher Beschluss notwendig? Zu welchem Zweck werden diese Geräte eingesetzt? Gibt es bestimmte Kriterien die über den Einsatz eines solchen Geräts bestimmen? Wann, wie und durch wen wurden diese Geräte bisher eingesetzt? (Wenn möglich bitte um Aufschlüsselung nach Zeitraum, Einsatzort, Anzahl der Zielpersonen und Art des Einsatzes.) Werden bei Einsätzen solcher Geräte auch Daten von Personen ausser der/den Zielperson/en gesammelt? Wodurch ist diese Sammlung von Daten über unbeteiligte Personen rechtlich gedeckt? Werden Maßnahmen getroffen um die Menge der Daten von unbeteiligten Personen möglichst gering zu halten? Falls ja, welche? Wie lange werden die durch den Einsatz solcher Geräte gesammelten Daten aufbewahrt? Werden Daten über unbeteiligte Personen gesondert behandelt?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Von
Bundesministerium für Inneres
Via
Briefpost
Betreff
Datum
10. September 2014
Status
Anfrage abgelehnt