In der Pflichtschule soll Gebärdensprache als eigenständige, verbindliche Übung eingeführt werden
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren, aus den Medien habe ich erfahren, dass Gebärdensprache als verbindliche Übung in den Lehrplan aufgenommen werden soll. Mich würde interessieren was das an zusätzlichen Kosten mit sich bringen wird. Schulungen für Lehrpersonal und die Anzahl der Unterrichtsstunden pro Jahr. Weiters , wo ist der Mehrwert für unsere Kinder, welchen Vorteil bekommen sie durch diese Qualifikation am Arbeitsmarkt. Ich frage mich, ob man mit den zusätzlichen Kosten nicht flächendeckend Cochlea-Implantate für Gehörlose anbieten könnte. Immerhin reden wir davon, dass 100% der Österreicher eine Sprache erlernen sollen die von lediglich von ~1% verwendet wird. Bitte bringen erklären sie mir die Motivation dafür.
Anfrage erfolgreich
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Datum12. März 2024
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7. Mai 2024
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