In der Pflichtschule soll Gebärdensprache als eigenständige, verbindliche Übung eingeführt werden

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren, aus den Medien habe ich erfahren, dass Gebärdensprache als verbindliche Übung in den Lehrplan aufgenommen werden soll. Mich würde interessieren was das an zusätzlichen Kosten mit sich bringen wird. Schulungen für Lehrpersonal und die Anzahl der Unterrichtsstunden pro Jahr. Weiters , wo ist der Mehrwert für unsere Kinder, welchen Vorteil bekommen sie durch diese Qualifikation am Arbeitsmarkt. Ich frage mich, ob man mit den zusätzlichen Kosten nicht flächendeckend Cochlea-Implantate für Gehörlose anbieten könnte. Immerhin reden wir davon, dass 100% der Österreicher eine Sprache erlernen sollen die von lediglich von ~1% verwendet wird. Bitte bringen erklären sie mir die Motivation dafür.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. März 2024
  • Frist
    7. Mai 2024
  • Ein:e Follower:in
Thomas Gründhammer
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Details
Von
Thomas Gründhammer
Betreff
In der Pflichtschule soll Gebärdensprache als eigenständige, verbindliche Übung eingeführt werden [#3056]
Datum
12. März 2024 20:56
An
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Sehr geehrte Damen und Herren, aus den Medien habe ich erfahren, dass Gebärdensprache als verbindliche Übung in den Lehrplan aufgenommen werden soll. Mich würde interessieren was das an zusätzlichen Kosten mit sich bringen wird. Schulungen für Lehrpersonal und die Anzahl der Unterrichtsstunden pro Jahr. Weiters , wo ist der Mehrwert für unsere Kinder, welchen Vorteil bekommen sie durch diese Qualifikation am Arbeitsmarkt. Ich frage mich, ob man mit den zusätzlichen Kosten nicht flächendeckend Cochlea-Implantate für Gehörlose anbieten könnte. Immerhin reden wir davon, dass 100% der Österreicher eine Sprache erlernen sollen die von lediglich von ~1% verwendet wird. Bitte bringen erklären sie mir die Motivation dafür.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Thomas Gründhammer Anfragenr: 3056 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3056/ Postanschrift Thomas Gründhammer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Gründhammer
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Sehr geehrter Herr Gründhammer, vielen Dank für Ihr Schreiben, das dem Bürgerinnen- und Bürgerservice des Bundesm…
Von
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Betreff
RE: WG: In der Pflichtschule soll Gebärdensprache als eigenständige, verbindliche Übung eingeführt werden [#3056] [~81720]
Datum
14. März 2024 16:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Gründhammer, vielen Dank für Ihr Schreiben, das dem Bürgerinnen- und Bürgerservice des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bearbeitung überantwortet wurde. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung darf darauf hinweisen, dass zukünftig ÖGS als Verbindliche Übung für gehörlose und gehörbeeinträchtigte Schülerinnen du Schüler verankert sein wird. Dies ist für die Betroffenen nicht nur für den Alltag wichtig, sondern eröffnet klarerweise auch Perspektiven für die Zukunft, daher auch für den weiteren Bildungs- und Berufsweg. Schulstandorte haben darüber hinaus die Möglichkeit, für hörende Kinder ÖGS als Unverbindliche Übung anzubieten. Dies wird aber keinesfalls für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend sein und wird auch keine großen Kosten verursachen. Mit freundlichen Grüßen