in § 292 Abs. 3 ASVG festgelegter Betrag

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

im § 10 (5) des Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 ist bestimmt, daß feste und regelmäßige eigene Einkünfte durch regelmäßige Aufwendungen - wie z.B. durch Mietbelastungen - geschmälert werden.
Dabei bleibe jedoch einmalig ein Betrag bis zu der in § 292 Abs. 3 ASVG festgelegten Höhe unberücksichtigt und führe zu keiner Erhöhung der notwendigen Einkünfte im Sinne des
ersten Satzes.

Handelt es sich bei diesem Betrag um die in der aktuellen Version § 292 Abs. 3 ASVG als
"Wert der vollen freien Station" bezeichneten 216,78 € ?

Wie hoch war der maßgebliche Betrag in den Jahren 2020/2021/2022 ?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. August 2023
  • Frist
    21. Oktober 2023
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Finanzen Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
in § 292 Abs. 3 ASVG festgelegter Betrag [#2930]
Datum
26. August 2023 21:12
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
im § 10 (5) des Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 ist bestimmt, daß feste und regelmäßige eigene Einkünfte durch regelmäßige Aufwendungen - wie z.B. durch Mietbelastungen - geschmälert werden. Dabei bleibe jedoch einmalig ein Betrag bis zu der in § 292 Abs. 3 ASVG festgelegten Höhe unberücksichtigt und führe zu keiner Erhöhung der notwendigen Einkünfte im Sinne des ersten Satzes. Handelt es sich bei diesem Betrag um die in der aktuellen Version § 292 Abs. 3 ASVG als "Wert der vollen freien Station" bezeichneten 216,78 € ? Wie hoch war der maßgebliche Betrag in den Jahren 2020/2021/2022 ?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2930 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2930/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Finanzen
Ihre Anfrage vom 26. August 2023 Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übermitteln wir Ihnen die Antwort auf Ihre Anf…
Von
Bundesministerium für Finanzen
Betreff
Ihre Anfrage vom 26. August 2023
Datum
28. August 2023 12:16
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
2023-0-620-460-1-a-28-08-2023.pdf
173,1 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übermitteln wir Ihnen die Antwort auf Ihre Anfrage vom Samstag, den 26. August 2023. Mit freundlichen Grüßen,