in § 292 Abs. 3 ASVG festgelegter Betrag
Anfrage an:
Bundesministerium für Finanzen
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
im § 10 (5) des Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 ist bestimmt, daß feste und regelmäßige eigene Einkünfte durch regelmäßige Aufwendungen - wie z.B. durch Mietbelastungen - geschmälert werden.
Dabei bleibe jedoch einmalig ein Betrag bis zu der in § 292 Abs. 3 ASVG festgelegten Höhe unberücksichtigt und führe zu keiner Erhöhung der notwendigen Einkünfte im Sinne des
ersten Satzes.
Handelt es sich bei diesem Betrag um die in der aktuellen Version § 292 Abs. 3 ASVG als
"Wert der vollen freien Station" bezeichneten 216,78 € ?
Wie hoch war der maßgebliche Betrag in den Jahren 2020/2021/2022 ?
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
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Datum26. August 2023
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21. Oktober 2023
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