Information im Katastrophenfall für Personen ohne Radio/Fernsehen

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sie sind das zuständige Ministerium für Zivilschutz in Österreich, darum richte ich meine Anfrage an Sie.

Wieviele österreichische Haushalte verfügen im Notfall nicht über die nötige Infrastruktur (Radio/Fernsehen) um etwaige lebensrettende Informationen zu erhalten?
Wieso wird im Zeitalter fortschreitender Digitalisierung keine Website eingerichtet, die diese Informationen zur Verfügung stellt?
Falls diese bereits existiert, wieso wird sie nicht breitenwirksam kommuniziert (z.B. auf https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd…
Hätte der Staat Österreich oder der Österreichische Rundfunk die nötige Infrastruktur (Server, Bandbreite, etc.) um eine solche Website im Notfall auch für alle zugänglich zu halten?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2016
  • Frist
    15. Dezember 2016
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Tanja Travnicek
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Tanja Travnicek
Betreff
Information im Katastrophenfall für Personen ohne Radio/Fernsehen [#720]
Datum
20. Oktober 2016 20:28
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Sie sind das zuständige Ministerium für Zivilschutz in Österreich, darum richte ich meine Anfrage an Sie. Wieviele österreichische Haushalte verfügen im Notfall nicht über die nötige Infrastruktur (Radio/Fernsehen) um etwaige lebensrettende Informationen zu erhalten? Wieso wird im Zeitalter fortschreitender Digitalisierung keine Website eingerichtet, die diese Informationen zur Verfügung stellt? Falls diese bereits existiert, wieso wird sie nicht breitenwirksam kommuniziert (z.B. auf https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/295/Seite.29500311.html)? Hätte der Staat Österreich oder der Österreichische Rundfunk die nötige Infrastruktur (Server, Bandbreite, etc.) um eine solche Website im Notfall auch für alle zugänglich zu halten?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Tanja Travnicek <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Tanja Travnicek
Bundesministerium für Inneres
BMI-ZK1300-0042-II-13-2016, im Katastrophenfall für Personen ohne Radio Fernsehen [#720] S.g. Herr Travnicek! Im …
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
BMI-ZK1300-0042-II-13-2016, im Katastrophenfall für Personen ohne Radio Fernsehen [#720]
Datum
3. November 2016 10:59
Status
Anfrage abgeschlossen
S.g. Herr Travnicek! Im Anhang befindet sich die an Sie gerichtete Erledigung. Mit freundlichen Grüßen