Informationsbegehren gemäß Art 22a Abs 3 B-VG iVm §§ 13, 7 ff IFG – Gesundheits-/Rehabilitationseinrichtung der ÖBB in Kärnten; Änderung des Nutzerkreises
1. Bestand der Einrichtung: Betreibt die ÖBB-Gruppe eine Gesundheits-, Rehabilitations- oder Kureinrichtung in Kärnten? Wenn ja: offizielle Bezeichnung, Betreiber (welche Konzerngesellschaft), genaue Adresse und Art der erbrachten Leistungen.
2. Aktueller Nutzerkreis: Wer ist derzeit nutzungsberechtigt (aktive Bedienstete, Ruhestandsbedienstete, Angehörige)? Interne Regelung dazu (Betriebsvereinbarung, Dienstanweisung o. Ä.) – ich begehre Zugang zu diesem Dokument. Allfällige Nutzungstarife.
3. Änderung des Nutzerkreises: Hat sich der zugansberechtigte Personenkreis seit Inbetriebnahme geändert? Wann? Wurde insbesondere der Zugang für aktive Bedienstete eingeschränkt oder gestrichen und jener für Ruhestandsbedienstete ausgeweitet?
4. Entscheidungsgrundlagen: Welches Organ hat diese Änderung beschlossen? Ich begehre Zugang zu: Vorstandsbeschlüssen bzw. einschlägigen Sitzungsprotokollen, vorbereitenden Strategiepapieren oder Analysen sowie – sofern eine Betriebsvereinbarung geändert wurde – der alten und neuen Fassung der einschlägigen Bestimmungen.
5. Begründung: Welche sachliche Begründung liegt der Entscheidung zugrunde? Wurde dabei die Frage erörtert, ob der Ausschluss aktiver Bediensteter dem Ziel der Verlängerung des arbeitsfähigen Alters widerspricht?
6. Kosten: Jährliche Betriebskosten und eigene Einnahmen der Einrichtung für 2022–2025 (soweit verfügbar).
Sollten Formulierungen von internen Bezeichnungen abweichen, ersuche ich um Behandlung nach dem erkennbaren Sinn bzw. um Rückfrage. Soweit Unterlagen schutzwürdig sind, ersuche ich um Teilinformation oder Schwärzung (§ 9 Abs 4 IFG).
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum21. Juni 2026
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21. Juli 2026
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