Informationsbegehren gemäß IFG - Risikowolfsverordnung, Alm- und Weideschutzgesetz und Erhaltungszustand

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

1.) Monitoringberichte und Gutachten zum Erhaltungszustand des Wolfes in Kärnten.
2.) Entscheidungsgrundlagen zur Anwendung der Risikowolfsverordnung und des Alm- und Weideschutzgesetzes, einschließlich Definitionen von Risiko- und Schadwölfen.
3.) Nachweise über die Bewertung und Anwendung gelinderer Mittel (z. B. Herdenschutz, Vergrämung).
4.) Beteiligte Expert*innen und wissenschaftliche Studien, die für Entscheidungen herangezogen wurden.
5.) Alle Maßnahmen gegenüber Wölfen seit 2015 inkl. Rechtsgrundlage.
6.) Darstellung, wie die oben genannten Regelungen mit FFH-Richtlinie und EuGH-Rechtsprechung (Urteil vom 11.07.2024) in Einklang stehen.

Warte auf Antwort

  • Datum
    10. Dezember 2025
  • Frist
    4. Februar 2026
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Andreas Czák
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Landesregierung Kärnten Details
Von
Andreas Czák
Betreff
Informationsbegehren gemäß IFG - Risikowolfsverordnung, Alm- und Weideschutzgesetz und Erhaltungszustand [#4181]
Datum
10. Dezember 2025 13:10
An
Landesregierung Kärnten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
1.) Monitoringberichte und Gutachten zum Erhaltungszustand des Wolfes in Kärnten. 2.) Entscheidungsgrundlagen zur Anwendung der Risikowolfsverordnung und des Alm- und Weideschutzgesetzes, einschließlich Definitionen von Risiko- und Schadwölfen. 3.) Nachweise über die Bewertung und Anwendung gelinderer Mittel (z. B. Herdenschutz, Vergrämung). 4.) Beteiligte Expert*innen und wissenschaftliche Studien, die für Entscheidungen herangezogen wurden. 5.) Alle Maßnahmen gegenüber Wölfen seit 2015 inkl. Rechtsgrundlage. 6.) Darstellung, wie die oben genannten Regelungen mit FFH-Richtlinie und EuGH-Rechtsprechung (Urteil vom 11.07.2024) in Einklang stehen.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Andreas Czák Anfragenr: 4181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4181/ Postanschrift Andreas Czák << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Czák
Landesregierung Kärnten
Anfrage Risikowolfsverordnung, Alm- und Weideschutzgesetz und Erhaltungszustand; Mitteilung (10-AR-76901/2025-81) …
Von
Landesregierung Kärnten
Betreff
Anfrage Risikowolfsverordnung, Alm- und Weideschutzgesetz und Erhaltungszustand; Mitteilung (10-AR-76901/2025-81)
Datum
29. Dezember 2025 08:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen
Andreas Czák
AW: Anfrage Risikowolfsverordnung, Alm- und Weideschutzgesetz und Erhaltungszustand; Mitteilung (10-AR-76901/2025-…
An Landesregierung Kärnten Details
Von
Andreas Czák
Betreff
AW: Anfrage Risikowolfsverordnung, Alm- und Weideschutzgesetz und Erhaltungszustand; Mitteilung (10-AR-76901/2025-81) [#4181]
Datum
29. Dezember 2025 19:03
An
Landesregierung Kärnten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, unter Bezugnahme auf Ihre Mitteilung vom 29.12.2025 zu meinem Informationsbegehren [#4181] präzisiere ich Punkt 5 meines Auskunftsersuchens wie folgt: Maßnahmen gegenüber Wölfen seit 2015 Mit dem Begriff „Maßnahmen gegenüber Wölfen“ sind alle behördlich gesetzten oder genehmigten Handlungen gemeint, die sich unmittelbar auf einzelne Wölfe oder auf konkrete Wolfsereignisse beziehen, insbesondere: - Abschüsse bzw. sonstige letale Entnahmen von Wölfen, - Abschussfreigaben, Maßnahmeverordnungen oder sonstige behördliche Genehmigungen zur Entnahme, - Vergrämungsmaßnahmen, - Fang-, Besenderungs- oder Umsiedlungsmaßnahmen, - sonstige behördliche Anordnungen im Zusammenhang mit als Risiko- oder Schadwölfen eingestuften Tieren, insbesondere auf Grundlage der Risikowolfsverordnung oder des Alm- und Weideschutzgesetzes. Zu jeder Maßnahme werden – soweit vorhanden – folgende Informationen begehrt: - Datum oder Zeitraum der Maßnahme, - Art der Maßnahme, - rechtliche Grundlage (z. B. Verordnung, Bescheid), - kurze sachliche Begründung (z. B. Rissereignis, Gefährdungseinschätzung). Nicht begehrt sind personenbezogene Daten oder Informationen, die datenschutzrechtlichen Beschränkungen unterliegen. Mit freundlichen Grüßen Andreas Czák Anfragenr: 4181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4181/