Guten Tag,
unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 18.12.2025 (Verbesserungsauftrag gemäß § 13 Abs. 3 AVG) Geschäftszeichen: LFW-2025-324143/88-Eb präzisiere ich mein Informationsbegehren wie folgt:
1. „Monitoring- und wissenschaftliche Daten zum Erhaltungszustand des Wolfes in Oberösterreich“
Damit sind jene im Wirkungsbereich des Landes Oberösterreich vorhandenen oder verwendeten Informationen gemeint, die zur Bewertung des Erhaltungszustands des Wolfes herangezogen werden, insbesondere:
- Monitoringberichte (z. B. Populationsnachweise, genetische Nachweise, Rissmonitoring),
- fachliche Berichte oder Zusammenfassungen des Landes oder beauftragter Stellen,
- wissenschaftliche Gutachten oder Stellungnahmen, die vom Land verwendet werden,
- Dokumente, aus denen hervorgeht, welche Kriterien zur Beurteilung des Erhaltungszustands herangezogen werden.
2. „Alle Entscheidungsunterlagen zur Anwendung der Oö. Wolfsmanagementverordnung“
Damit sind jene sachlichen Entscheidungsgrundlagen gemeint, die im Land Oberösterreich zur konkreten Anwendung der Oö. Wolfsmanagementverordnung herangezogen werden oder wurden, insbesondere:
- interne Leitlinien, Erlässe, Vollzugshinweise oder Prüfschemata,
- Gutachten, fachliche Stellungnahmen oder Risikobewertungen,
- Kriterienkataloge oder Definitionen zur Einstufung von Problemwölfen,
- Unterlagen, aus denen hervorgeht, unter welchen Voraussetzungen Maßnahmen nach der Wolfsmanagementverordnung gesetzt werden.
Nicht begehrt sind personenbezogene Daten oder interne Meinungsbildungsprozesse ohne Entscheidungsrelevanz.
Nicht begehrt ist die Erstellung neuer Auswertungen, sondern ausschließlich bereits vorhandene Unterlagen.
3. „Beteiligte wissenschaftliche Expert*innen und Studien“
Damit sind Informationen darüber gemeint,
welche wissenschaftlichen Fachstellen, Institutionen oder Expertisen vom Land Oberösterreich
im Zusammenhang mit der Wolfsmanagementverordnung oder der Bewertung problematischer Wolfsverhaltensweisen herangezogen werden,
sowie welche Studien, Gutachten oder fachlichen Stellungnahmen dabei verwendet wurden oder werden.
Nicht begehrt sind personenbezogene Detaildaten, sondern Institutionen, Fachrichtungen und Dokumente, soweit vorhanden.
4. „Liste aller seit 2015 durchgeführten Maßnahmen gegenüber Wölfen“
Mit „Maßnahmen gegenüber Wölfen“ sind alle behördlich gesetzten oder genehmigten Handlungen gemeint, die sich unmittelbar auf einzelne Wölfe oder Wolfsereignisse beziehen, insbesondere:
- Abschüsse oder andere letale Entnahmen,
- Abschussfreigaben oder entsprechende Bescheide,
- Vergrämungsmaßnahmen,
- Fang-, Besenderungs- oder Umsiedlungsmaßnahmen,
- sonstige behördliche Anordnungen im Zusammenhang mit als problematisch eingestuften Wölfen.
Zu jeder Maßnahme werden – soweit vorhanden – folgende Angaben begehrt:
- Datum oder Zeitraum,
- Art der Maßnahme,
- rechtliche Grundlage (z. B. Verordnung, Bescheid),
- kurze sachliche Begründung (z. B. Rissereignis, Gefährdungseinschätzung).
Nicht begehrt sind personenbezogene Daten.
Ich ersuche um Weiterbehandlung meines Informationsbegehrens auf Basis dieser Präzisierungen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Czák
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