Informationsbegehren gemäß IFG - Wolfsbestand, „auffällige“ Wölfe und Umsetzung der NÖ Wolfsverordnung
1.) Monitoring-Daten, Bestandsberichte und Gutachten zum Erhaltungszustand des Wolfes in Niederösterreich.
2.) Alle Entscheidungsgrundlagen, die zur Einstufung von Wölfen als „auffällig“ bzw. gefährlich im Sinne der NÖ Wolfsverordnung herangezogen wurden.
3.) Sämtliche Unterlagen, die dokumentieren, dass gelindere Mittel vor Entnahmeentscheidungen geprüft oder eingesetzt wurden.
4.) Einbindung wissenschaftlicher Expert*innen in Verfahren nach der NÖ Wolfsverordnung (inkl. Studien, Gutachten, Konsultationen).
5.) Liste aller seit 2015 vorgenommenen Maßnahmen gegenüber Wölfen (Rissevaluierungen, Vergrämungen, Entnahmen etc.).
6.) Darstellung, wie die NÖ Wolfsverordnung in der Praxis mit der FFH-Richtlinie und dem EuGH-Urteil vom 11.07.2024 in Einklang gebracht wird, insbesondere hinsichtlich der Voraussetzungen für Ausnahmen vom strengen Schutz.
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Datum10. Dezember 2025
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7. Januar 2026
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