Informationsbegehren gemäß IFG - Wolfsriss-Verordnungen, Schadwolf-Kriterien und Erhaltungszustand

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

1.) Monitoring- und wissenschaftliche Daten zum Erhaltungszustand des Wolfes in Salzburg.
2.) Alle Entscheidungsunterlagen zu Wolfsriss-Verordnungen, insbesondere Kriterien für Schadwölfe.
3.) Dokumentation der Prüfung nicht-letaler Maßnahmen vor Entnahmeentscheidungen.
4.) Konsultation wissenschaftlicher Fachstellen (z. B. Wildtierökologie, Genetik, Monitoring).
5.) Liste aller Maßnahmen gegenüber Wölfen seit 2015.
6.) Darstellung der Vereinbarkeit der Salzburger Regelungen mit FFH-Richtlinie und EuGH-Urteil vom 11.07.2024.

Ergebnis der Anfrage

Hier die Links der ersten geschwärzten Seite:

https://baer-wolf-luchs.at/info/publika…
https://baer-wolf-luchs.at/verbreitungs…
https://www.salzburg.gv.at/api5/datalin…

Das Land Salzburg beantwortete die Anfrage zum Wolfsmanagement dahingehend, dass der Erhaltungszustand des Wolfes nicht auf Landesebene, sondern ausschließlich national im Rahmen der Art-17-Berichterstattung nach der FFH-Richtlinie beurteilt werde. Maßnahmen gegenüber Wölfen würden auf Grundlage mehrerer Maßnahmengebietsverordnungen gesetzt.

In der Erstbeantwortung übermittelte das Land die einschlägigen Verordnungen samt Erläuterungen und verwies darauf, dass diese die fachlichen und rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit sogenannten Problem- oder Risikowölfen enthalten. Eine verpflichtende Vergrämung sei nicht vorgesehen; gelindere Mittel würden nicht als eigenständige Voraussetzung dargestellt.

In einer ergänzenden Nachfrage wurde um Offenlegung jener Unterlagen, Gutachten oder Dokumentationen ersucht, aus denen hervorgeht, wie gelindere Mittel geprüft wurden und wie im Sinne des Art. 16 FFH-Richtlinie festgestellt wird, dass keine andere zufriedenstellende Lösung besteht.

In der Folgeantwort erklärte das Land Salzburg, dass diese Fragen bereits vollständig durch die Erläuterungen zu den Maßnahmengebietsverordnungen beantwortet seien. Darüber hinausgehende einzelfallbezogene Prüfungen, Akten, Protokolle oder Gutachten würden nicht vorliegen.

Rechtliche Einordnung (Kommentar):

Aus der gesamten Korrespondenz ergibt sich, dass Salzburg die Prüfung der Voraussetzungen für Eingriffe in den strengen Schutz des Wolfes ausschließlich abstrakt-normativ im Rahmen von Verordnungserläuterungen vornimmt. Eine konkrete, dokumentierte Einzelfallprüfung, insbesondere zur Frage gelinderer Mittel, findet nicht statt.
Nach meiner Einschätzung steht diese Praxis in einem Spannungsverhältnis zu Art. 16 FFH-Richtlinie und zum EuGH-Urteil vom 11.07.2024, das für jede Ausnahme eine nachvollziehbare Prüfung im konkreten Fall verlangt und eine bloß pauschale Vorabbegründung nicht ausreichen lässt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Dezember 2025
  • Frist
    4. Februar 2026
  • 0 Follower:innen
Andreas Czák
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Landesregierung Salzburg Details
Von
Andreas Czák
Betreff
Informationsbegehren gemäß IFG - Wolfsriss-Verordnungen, Schadwolf-Kriterien und Erhaltungszustand [#4180]
Datum
10. Dezember 2025 13:09
An
Landesregierung Salzburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
1.) Monitoring- und wissenschaftliche Daten zum Erhaltungszustand des Wolfes in Salzburg. 2.) Alle Entscheidungsunterlagen zu Wolfsriss-Verordnungen, insbesondere Kriterien für Schadwölfe. 3.) Dokumentation der Prüfung nicht-letaler Maßnahmen vor Entnahmeentscheidungen. 4.) Konsultation wissenschaftlicher Fachstellen (z. B. Wildtierökologie, Genetik, Monitoring). 5.) Liste aller Maßnahmen gegenüber Wölfen seit 2015. 6.) Darstellung der Vereinbarkeit der Salzburger Regelungen mit FFH-Richtlinie und EuGH-Urteil vom 11.07.2024.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Andreas Czák Anfragenr: 4180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4180/ Postanschrift Andreas Czák << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Czák
Landesregierung Salzburg
Geschäftszahl: 20401-62/20/3-2026, Betreff: Ihr Informationsbegehren vom 10.12.2025 gemäß IFG Diese E-Mail samt al…
Von
Landesregierung Salzburg
Betreff
Geschäftszahl: 20401-62/20/3-2026, Betreff: Ihr Informationsbegehren vom 10.12.2025 gemäß IFG
Datum
7. Januar 2026 11:40
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
544,5 KB
Diese E-Mail samt allen Anlagen ist vertraulich und nur für den Adressaten bestimmt. Die Inhalte der Zuschrift sind den Anlagen zu entnehmen. Das Datenformat der Anlagen ist in der Regel Pdf. Antworten an die Absender-E-Mail-Adresse sind möglich. Geben Sie dabei bitte als Bezug die im Betreff angeführte Geschäftszahl an. Referat Agrarrecht,Arbeitsinspekt.u.Konsum.schutz Bundesstraße 6, 5071 Wals-Siezenheim Tel.: +43 662 8042-3651 Fax: +43 662 8042-3897 mailto:<<E-Mail-Adresse>> https://www.salzburg.gv.at Hinweis zum Datenschutz https://www.salzburg.gv.at/datenschutz
Landesregierung Salzburg
Diese E-Mail samt allen Anlagen ist vertraulich und nur für den Adressaten bestimmt. Die Inhalte der Zuschrift si…
Von
Landesregierung Salzburg
Betreff
Geschäftszahl: 20401-62/20/5-2026, Betreff: Informationsbegehren gemäß IFG - Wolfsriss-Verordnungen, Schadwolf-Kriterien und Erhaltungszustand
Datum
23. Januar 2026 10:15
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
866,3 KB
Diese E-Mail samt allen Anlagen ist vertraulich und nur für den Adressaten bestimmt. Die Inhalte der Zuschrift sind den Anlagen zu entnehmen. Das Datenformat der Anlagen ist in der Regel Pdf. Antworten an die Absender-E-Mail-Adresse sind möglich. Geben Sie dabei bitte als Bezug die im Betreff angeführte Geschäftszahl an. Referat Agrarrecht,Arbeitsinspekt.u.Konsum.schutz Bundesstraße 6, 5071 Wals-Siezenheim Tel.: +43 662 8042-3651 Fax: +43 662 8042-3897 mailto:<<E-Mail-Adresse>> https://www.salzburg.gv.at Hinweis zum Datenschutz https://www.salzburg.gv.at/datenschutz
Landesregierung Salzburg
Zahl: 20409-1/20/7-2026 Sehr geehrte Damen und Herren, auf das beigefügte Schreiben und die Unterlagen im Anha…
Von
Landesregierung Salzburg
Betreff
AW: Informationsbegehren gemäß IFG - Wolfsriss-Verordnungen, Schadwolf-Kriterien und Erhaltungszustand [#4180]
Datum
23. Januar 2026 11:41
Status
Warte auf Antwort
Zahl: 20409-1/20/7-2026 Sehr geehrte Damen und Herren, auf das beigefügte Schreiben und die Unterlagen im Anhang wird verwiesen. Mit freundlichen Grüßen
Andreas Czák
Sehr geehrt<< Anrede >> sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Beantwortung meiner Anfrage vo…
An Landesregierung Salzburg Details
Von
Andreas Czák
Betreff
AW: Informationsbegehren gemäß IFG - Wolfsriss-Verordnungen, Schadwolf-Kriterien und Erhaltungszustand [#4180]
Datum
27. Januar 2026 14:04
An
Landesregierung Salzburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Beantwortung meiner Anfrage vom 10.12.2025 sowie für die Übermittlung der Maßnahmengebietsverordnungen und der Verweise auf das Dokument „Wolfsmanagement in Österreich – Grundlagen und Empfehlungen“ (Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs, 2021). Um mein Verständnis der Anwendung dieser fachlichen Grundlagen im konkreten Vollzug zu vertiefen, erlaube ich mir folgende ergänzende Nachfrage, die sich ausschließlich auf bereits vorhandene Unterlagen bezieht: Bezugnahme auf das ÖZ-Dokument (2021) Das Land Salzburg verweist in seiner Antwort mehrfach auf die genannten Empfehlungen. Ich ersuche daher um Übermittlung jener fachlichen Unterlagen oder Stellungnahmen, aus denen hervorgeht, wie die im ÖZ-Dokument beschriebenen abgestuften Managementinstrumente – insbesondere nicht-letale Maßnahmen – im Zuge der Erlassung der Maßnahmengebietsverordnungen geprüft und bewertet wurden. Nicht-letale Maßnahmen / gelindere Mittel In Ihrer Antwort wird ausgeführt, dass eine verpflichtende Vergrämung nicht vorgesehen sei. Ich ersuche um Übermittlung jener wildökologischen bzw. fachlichen Begründungen, auf deren Basis im jeweiligen Verfahren beurteilt wurde, dass solche Maßnahmen im Sinn des Art. 16 FFH-Richtlinie nicht als andere zufriedenstellende Lösung in Betracht kamen. Dokumentation der Prüfung Falls entsprechende Prüfungen im Rahmen der Erstellung der Maßnahmengebietsverordnungen erfolgt sind, ersuche ich um Übermittlung der dazugehörigen Protokolle, Stellungnahmen oder Vermerke (z. B. wildökologische Stellungnahmen gemäß Jagdgesetz). Sollten einzelne der erbetenen Unterlagen nicht vorliegen, genügt eine entsprechende kurze Mitteilung. Ich danke Ihnen für die Unterstützung und ersuche um elektronische Übermittlung der vorhandenen Informationen. Mit freundlichen Grüßen Andreas Czák Anfragenr: 4180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4180/
Landesregierung Salzburg
Zahl: 20409-1/20/7-2026 Sehr geehrter Herr Czák, bitte beachten Sie das Schreiben im Anhang. Mit freundlichen …
Von
Landesregierung Salzburg
Betreff
AW: Informationsbegehren gemäß IFG - Wolfsriss-Verordnungen, Schadwolf-Kriterien und Erhaltungszustand [#4180]
Datum
28. Januar 2026 15:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Zahl: 20409-1/20/7-2026 Sehr geehrter Herr Czák, bitte beachten Sie das Schreiben im Anhang. Mit freundlichen Grüßen