Informationsbegehren gemäß § 7 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu Inhalt, wissenschaftlicher Grundlage und Schwachstellen der Berichte der Bundesstelle für Sektenfragen zu COVID-19-Impf-Narrativen
An das Bundeskanzleramt (Aufsicht) und die Bundesstelle für Sektenfragen betreffend folgende Dokumente:Tätigkeitsbericht 2024 der Bundesstelle für Sektenfragen (veröffentlicht 2025)
Online-Monitoring-Bericht „Ende der Maßnahmen – Ende des Protests?“ (April 2024)
Online-Monitoring-Bericht „Das Geschäft mit der Angst“ (Juli 2025)
sowie alle internen Arbeitsunterlagen, Quellen und Bewertungen zu COVID-19-bezogenen Narrativen aus den Jahren 2023–2025.
Konkret beantrage ich Zugang zu folgenden Informationen und Unterlagen:Vollständige Darstellung des Inhalts zu COVID-19-Impfung
Alle Passagen, in denen Impfskepsis, Kritik an der Wirksamkeit oder Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe, fehlende Übertragungshemmung, Nebenwirkungsrisiken oder ähnliche Positionen als „Verschwörungstheorien“, „sektenähnliche Aktivitäten“ oder demokratiegefährdend eingeordnet werden. Geben Sie bitte exakt an, welche konkreten Aussagen als problematisch klassifiziert wurden.
Wissenschaftliche Grundlage der Bewertung
Sämtliche internen und externen Quellen, Studien, Gutachten, Literaturrecherchen oder Konsultationen, auf deren Basis diese Einordnungen erfolgten. Welche Daten des Nationalen Impfgremiums, des BMASGPK, des BASG oder internationaler Behörden (mit Stand welchen Datums?) wurden herangezogen?
Aufzeigen von Schwachstellen und Vergleich mit aktuellem österreichischem Wissensstand
Gemäß Impfplan Österreich 2025/2026, Version 1.1 (Stand 10.10.2025) empfiehlt das Nationale Impfgremium die COVID-19-Auffrischung nicht mehr universell, sondern bevorzugt für Risikogruppen (ab 60 Jahre, chronisch Kranke, Immunsupprimierte, Schwangere etc.) mit dem Ziel, schwere Verläufe zu verhindern. Die Impfstoffe bieten begrenzten und zeitlich nachlassenden Schutz gegen Infektion/Übertragung (Omikron-Subvarianten) und es werden seltene schwerwiegende Nebenwirkungen anerkannt.
sozialministerium.gv.at
Ich ersuche daher um detaillierte Auskunft: Inwiefern sind die in den Berichten als „Verschwörungstheorie“ eingestuften Aussagen (z. B. begrenzte Wirksamkeit gegen Infektion/Übertragung, relevante Risiken, individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung) mit dem aktuellen Stand des Impfplans 2025/2026 vereinbar?
Warum wurde keine Unterscheidung zwischen dem Erkenntnisstand 2020–2022 und dem heutigen risikobasierten, saisonalen Einsatz vorgenommen?
Besteht aus Sicht der Bundesstelle Aktualisierungsbedarf der Berichte? Welche Korrekturen oder Nachträge sind geplant?
Interne Dokumente
Alle internen Vermerke, E-Mails, Protokolle, Arbeitsversionen und Korrespondenz aus 2023–2025, die die Bewertung von COVID-19-Impf-Narrativen betreffen.
Ich bitte um vollständige Erteilung der Informationen ohne unnötigen Aufschub, spätestens jedoch binnen der gesetzlichen Frist von vier Wochen (§ 8 IFG). Sollte der Zugang teilweise verweigert werden, bitte ich um eine begründete Teilablehnung mit Rechtsmittelbelehrung.Mit freundlichen Grüßen
Warte auf Antwort
-
Datum4. Mai 2026
-
1. Juni 2026
-
2 Follower:innen