Informationsbegehren ID-Austria

Anfrage an: Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Guten Tag,

hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:

1) Den Quellcode der Software "ID Austria" welche auf Android und iOS läuft, in möglichst direkter Form.
1.1) Sollten Teile des Quellcodes einem Geheimhaltungsgrund unterliegen, so bestehe ich auf eine teilweise Beantwortung nach § 6 Abs 2 IFG
2) Alle Dokumente über etwaige durchgeführte Audits der Software "ID Austria".
3) Eine Aufstellung der Entwicklungskosten der "ID Austria".
4) Wie sah der Entstehungsprozess der "ID Austria" aus?
5) Welche weiteren Stellen und Unternehmungen waren in den Entwicklungsprozess eingebunden?
6) Welche Berater*innen wurden für die Entwicklung der "ID Austria" herangezogen?
7) Wie sieht der weitere Fahrplan für die Weiterentwicklung der Software "ID Austria" und nachfolgender Projekte aus?
8) Welche Leistungsvereinbarungen zur Entwicklung der ID Austria (und Vorgängerapps) gab und gibt es?

Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. November 2025
  • Frist
    12. Dezember 2025
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Erwin Ernst Steinhammer
Guten Tag, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Informatio…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Erwin Ernst Steinhammer
Betreff
Informationsbegehren ID-Austria [#4075]
Datum
14. November 2025 11:34
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information: 1) Den Quellcode der Software "ID Austria" welche auf Android und iOS läuft, in möglichst direkter Form. 1.1) Sollten Teile des Quellcodes einem Geheimhaltungsgrund unterliegen, so bestehe ich auf eine teilweise Beantwortung nach § 6 Abs 2 IFG 2) Alle Dokumente über etwaige durchgeführte Audits der Software "ID Austria". 3) Eine Aufstellung der Entwicklungskosten der "ID Austria". 4) Wie sah der Entstehungsprozess der "ID Austria" aus? 5) Welche weiteren Stellen und Unternehmungen waren in den Entwicklungsprozess eingebunden? 6) Welche Berater*innen wurden für die Entwicklung der "ID Austria" herangezogen? 7) Wie sieht der weitere Fahrplan für die Weiterentwicklung der Software "ID Austria" und nachfolgender Projekte aus? 8) Welche Leistungsvereinbarungen zur Entwicklung der ID Austria (und Vorgängerapps) gab und gibt es? Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen
Erwin Ernst Steinhammer Anfragenr: 4075 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4075/ Postanschrift Erwin Ernst Steinhammer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
GZ 2025-0.997.590; Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Erwin Ernst Steinhammer, ID-Austria In der Anlage wird ein S…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
GZ 2025-0.997.590; Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Erwin Ernst Steinhammer, ID-Austria
Datum
10. Dezember 2025 12:48
Status
Warte auf Antwort
In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. Freundliche Grüße
Erwin Ernst Steinhammer
AW: GZ 2025-0.997.590; Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Erwin Ernst Steinhammer, ID-Austria [#4075] Guten Tag, …
An Bundeskanzleramt Details
Von
Erwin Ernst Steinhammer
Betreff
AW: GZ 2025-0.997.590; Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Erwin Ernst Steinhammer, ID-Austria [#4075]
Datum
13. Dezember 2025 15:14
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die (trotz der teilweisen Ablehnung) ausführliche Beantwortung meines Informationsbegehrens. Bezugnehmend auf meinen Eventualantrag auf einen Bescheid möchte ich diesen präzisieren. Ich halte mein Bescheidverlangen lediglich in den Punkten 1), 1.1) (Quellcode) und 3) (Entwicklungskosten) aufrecht. In den übrigen Punkten sehe ich mein Bescheidverlangen als erledigt und damit hinfällig an. Sollten Sie mir vor der Bescheiderlassung die Entwicklungskosten der ID Austria für den Zeitraum 20. Juni 2024 bis 20. Juni 2025 mitteilen, erachte ich außerdem den Eventualantrag für 3) (Entwicklungskosten) als hinfällig. Mit freundlichen Grüßen Erwin Ernst Steinhammer Anfragenr: 4075 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4075/ Postanschrift Erwin Ernst Steinhammer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>