Informationsfreiheitsgesetz

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

1) Ist eine Anfrage zu Informationen einer Behoerde kostenpflichtig
2) Umfasst das Informationsfreiheitgesetz auch das sog. Firmenbuch

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    21. Oktober 2023
  • Frist
    16. Dezember 2023
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Thomas Cinatl
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Thomas Cinatl
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz [#2956]
Datum
21. Oktober 2023 14:39
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
1) Ist eine Anfrage zu Informationen einer Behoerde kostenpflichtig 2) Umfasst das Informationsfreiheitgesetz auch das sog. Firmenbuch
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Thomas Cinatl Anfragenr: 2956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2956/ Postanschrift Thomas Cinatl << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Cinatl
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrter Herr Cinati, diese Anfrage betrifft nicht den Wirkungsbereich der Frau Bundesministerin für Justiz,…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz [#2956]
Datum
23. Oktober 2023 14:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Cinati, diese Anfrage betrifft nicht den Wirkungsbereich der Frau Bundesministerin für Justiz, weil weder das geltende Auskunftspflichtgesetz noch das noch nicht in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz in den Zuständigkeitsbereich der Justiz fällt sondern in jenen der Frau Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt. Wir können Ihnen nur zur derzeitigen Rechtslage Auskunft geben: https://www.usp.gv.at/laufender-betrieb/firmenbuch/firmenbuchabfrage.html Die Interpretation allfälliger künftiger Rechtslagen ist nicht Gegenstand des Auskunftspflichtgesetzes. Sie haben nunmehr die Möglichkeit die Erlassung eines Bescheids über die Nichterteilung der Auskunft zu beantragen (§ 4 Auskunftspflichtgesetz). Die Erlassung eines solchen Bescheids ist gebühren- und abgabenpflichtig. Sie können den Antrag entweder schriftlich (von Ihnen unterfertigt) in Papierform einbringen oder Ihre Identität mit einem Scan Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Führerschein nachweisen. Danach können wir den beantragten Bescheid ausstellen und den Vorgang mit Ihren Daten als gebührenrelevant an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glückspiel melden. Der Bescheid wird im Wesentlichen dieselbe Begründung enthalten, Sie aber in den Stand versetzen, ein Rechtsmittel gegen die Nichterteilung der Auskunft beim Bundesverwaltungsgericht einzubringen. Mit freundlichen Grüßen