Internes Controlling beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Im Bericht der Kindeswohlkommission, der am 13. Juli 2021 unter der Leitung von Griss publiziert wurde, wird ein internes Controlling-System beschrieben, bei dem der*die Referent*in für einen positiven Bescheid 0,6 Punkte erhält, bei einem negativen Bescheid einen Punkt. Weiters heißt es: „Nach den internen Vorgaben sollen Referent*innen mindestens vier Punkte pro Woche erreichen.“
Im Bericht wird außerdem beschrieben, dass für positive Bescheide ein Vier-Augen-Prinzip besteht, während negative Bescheide von der*m Referent*in allein entschieden werden können (Rz 724).
Quelle: https://www.bmj.gv.at/dam/jcr:0a8466e4-…

Ich stelle daher folgende Anfrage:
1. Was ist das Ziel dieses Punkte-Systems?
2. Wieso werden positive Bescheide anders gewichtet als negative Bescheide?
3. Wie kommt es zu der exakten Gewichtung von 0,6 für positive und 1 für negative Bescheide? Nach welchen Gesichtspunkten erfolgte die Gewichtung?
4. Für welche anderen Erledigungen gibt es wie viele Punkte?
5. Welche Konsequenzen hat die Nichterreichung des Ziels von vier Punkten pro Woche für die Referent*innen?
6. Gibt es die Möglichkeit der Einleitung disziplinärer Schritte gegen die Referent*innen, wenn zB bestimmte Zielzahlen nicht erreicht werden? Hat dies bereits stattgefunden?
7. Bekommen Personen, die mehr Punkte erreichen Begünstigungen?
8. Wann wurde dieses Punkte-System eingeführt?
9. Wie viele Referent*innen haben das Ziel von vier Punkten pro Woche in wie vielen Wochen seit Einführung des Systems nicht erreicht?
10. Wie viele Punkte erreichen die Referent*innen pro Woche im Durchschnitt?
11. Wie wird sichergestellt, dass sich die unterschiedliche Punkteanzahl nicht qualitativ auf die Entscheidung auswirkt?
12. In welcher Rechtsform wurde dieses Punkte-System eingeführt?
13. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde dieses Punkte-System eingeführt?
14. Was ist der genaue Wortlaut der Mitteilung über dieses Punktesystem an die Referent*innen und auf welchem Weg ergeht diese Mitteilung?
15. Durch wen wurde dieses Punkte-System eingeführt?
16. Wer hat Einsicht in die Übersicht der erreichten Punkte der Referent*innen?
17. In welcher Form wird den Referent*innen bekannt gemacht, dass es ein derartiges Punktesystem gibt? Wann wird den Referent*innen mitgeteilt, wie viele Punkte sie erreicht haben? Werden diese Punkte im Dienstakt der betroffenen Arbeitnehmer*innen vermerkt?
18. Wurde das Punkte-System bereits evaluiert? Wann und wie oft und durch wen? Was war das Ergebnis? Wurden aufgrund der Evaluierung Anpassungen vorgenommen? Wann und warum?

19. Was ist das Ziel des selektiven Vier-Augen-Prinzips?
20. Für welche Erledigungen besteht das Vier-Augen-Prinzip?
21. Wieso besteht das Vier-Augen-Prinzip für positive Asylbescheide und nicht für negative Bescheide?
22. Wann wurde das Vier-Augen-Prinzip in dieser Form eingeführt?
23. Wie wird sichergestellt, dass sich das selektive Vier-Augen-Prinzip nicht qualitativ auf die Entscheidung auswirkt?
24. In welcher Rechtsform wurde das selektive Vier-Augen-Prinzip eingeführt?
25. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde das selektive Vier-Augen-Prinzip eingeführt?
26. Durch wen wurde das selektive Vier-Augen-Prinzip eingeführt?
27. In welcher Form und Inhalt wird den Referent*innen das Vier-Augen-Prinzip bekanntgemacht?
28. Was ist der genaue Wortlaut der Mitteilung über das Vier-Augen-Prinzip an die Referent*innen und auf welchem Weg ergeht diese Mitteilung?
29. Welche Konsequenzen gibt es für die Referent*innen, wenn sie sich nicht an das Vier-Augen-Prinzip halten? Hat es derartige Vorfälle bereits gegeben, wenn ja, wie oft und in welchen Regionaldirektionen? Wurden disziplinäre Schritte gegen die Referent*innen eingeleitet?
30. Was bedeutet das Vier-Augen-Prinzip im Detail: Können die Referent*innen eine beliebige andere Referent*in hinzuziehen oder gibt es hier eine feste Zuteilung? Muss die hinzugezogene Person besondere Voraussetzungen erfüllen?
31. Gibt es Referent*innen, für die das Vier-Augen-Prinzip nicht gilt? Wenn ja, warum nicht?
32. Ein*e Referent*in muss pro Woche 4 Punkte erreichen: für einen negativen Bescheid muss keine zweite Person hinzugezogen werden und es wird ein Punkt gutgeschrieben, für einen positiven Bescheid muss eine weitere Person (und deren Arbeitszeit) in Anspruch genommen werden, gleichzeitig werden aber nur 0,6 Punkte gut geschrieben. Findet der Mehraufwand durch die Hinzuziehung einer weiteren Person bei positiven Bescheiden Berücksichtigung in der Punktegewichtung?
33. Wurde evaluiert, ob die Hinzuziehung einer weiteren Person bei einer positiven Entscheidung im Zusammenhang mit der unterschiedlichen Punkteverteilung zu Auswirkungen in der Entscheidungspraxis geführt hat? Falls ja, durch wen wurde diese Evaluierung wann durchgeführt und was war das Ergebnis? Falls nein, ist diese geplant und wenn nein, warum nicht?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. September 2021
  • Frist
    23. November 2021
  • Ein:e Follower:in
Angelika Adensamer
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Angelika Adensamer
Betreff
Internes Controlling beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl [#2389]
Datum
28. September 2021 11:09
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Im Bericht der Kindeswohlkommission, der am 13. Juli 2021 unter der Leitung von Griss publiziert wurde, wird ein internes Controlling-System beschrieben, bei dem der*die Referent*in für einen positiven Bescheid 0,6 Punkte erhält, bei einem negativen Bescheid einen Punkt. Weiters heißt es: „Nach den internen Vorgaben sollen Referent*innen mindestens vier Punkte pro Woche erreichen.“ Im Bericht wird außerdem beschrieben, dass für positive Bescheide ein Vier-Augen-Prinzip besteht, während negative Bescheide von der*m Referent*in allein entschieden werden können (Rz 724). Quelle: https://www.bmj.gv.at/dam/jcr:0a8466e4-c24a-4fd2-bfbc-c8b11facba2f/Bericht%20der%20Kindeswohlkommission_13.%20Juli%202021%20(Langfassung).pdf Ich stelle daher folgende Anfrage: 1. Was ist das Ziel dieses Punkte-Systems? 2. Wieso werden positive Bescheide anders gewichtet als negative Bescheide? 3. Wie kommt es zu der exakten Gewichtung von 0,6 für positive und 1 für negative Bescheide? Nach welchen Gesichtspunkten erfolgte die Gewichtung? 4. Für welche anderen Erledigungen gibt es wie viele Punkte? 5. Welche Konsequenzen hat die Nichterreichung des Ziels von vier Punkten pro Woche für die Referent*innen? 6. Gibt es die Möglichkeit der Einleitung disziplinärer Schritte gegen die Referent*innen, wenn zB bestimmte Zielzahlen nicht erreicht werden? Hat dies bereits stattgefunden? 7. Bekommen Personen, die mehr Punkte erreichen Begünstigungen? 8. Wann wurde dieses Punkte-System eingeführt? 9. Wie viele Referent*innen haben das Ziel von vier Punkten pro Woche in wie vielen Wochen seit Einführung des Systems nicht erreicht? 10. Wie viele Punkte erreichen die Referent*innen pro Woche im Durchschnitt? 11. Wie wird sichergestellt, dass sich die unterschiedliche Punkteanzahl nicht qualitativ auf die Entscheidung auswirkt? 12. In welcher Rechtsform wurde dieses Punkte-System eingeführt? 13. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde dieses Punkte-System eingeführt? 14. Was ist der genaue Wortlaut der Mitteilung über dieses Punktesystem an die Referent*innen und auf welchem Weg ergeht diese Mitteilung? 15. Durch wen wurde dieses Punkte-System eingeführt? 16. Wer hat Einsicht in die Übersicht der erreichten Punkte der Referent*innen? 17. In welcher Form wird den Referent*innen bekannt gemacht, dass es ein derartiges Punktesystem gibt? Wann wird den Referent*innen mitgeteilt, wie viele Punkte sie erreicht haben? Werden diese Punkte im Dienstakt der betroffenen Arbeitnehmer*innen vermerkt? 18. Wurde das Punkte-System bereits evaluiert? Wann und wie oft und durch wen? Was war das Ergebnis? Wurden aufgrund der Evaluierung Anpassungen vorgenommen? Wann und warum? 19. Was ist das Ziel des selektiven Vier-Augen-Prinzips? 20. Für welche Erledigungen besteht das Vier-Augen-Prinzip? 21. Wieso besteht das Vier-Augen-Prinzip für positive Asylbescheide und nicht für negative Bescheide? 22. Wann wurde das Vier-Augen-Prinzip in dieser Form eingeführt? 23. Wie wird sichergestellt, dass sich das selektive Vier-Augen-Prinzip nicht qualitativ auf die Entscheidung auswirkt? 24. In welcher Rechtsform wurde das selektive Vier-Augen-Prinzip eingeführt? 25. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde das selektive Vier-Augen-Prinzip eingeführt? 26. Durch wen wurde das selektive Vier-Augen-Prinzip eingeführt? 27. In welcher Form und Inhalt wird den Referent*innen das Vier-Augen-Prinzip bekanntgemacht? 28. Was ist der genaue Wortlaut der Mitteilung über das Vier-Augen-Prinzip an die Referent*innen und auf welchem Weg ergeht diese Mitteilung? 29. Welche Konsequenzen gibt es für die Referent*innen, wenn sie sich nicht an das Vier-Augen-Prinzip halten? Hat es derartige Vorfälle bereits gegeben, wenn ja, wie oft und in welchen Regionaldirektionen? Wurden disziplinäre Schritte gegen die Referent*innen eingeleitet? 30. Was bedeutet das Vier-Augen-Prinzip im Detail: Können die Referent*innen eine beliebige andere Referent*in hinzuziehen oder gibt es hier eine feste Zuteilung? Muss die hinzugezogene Person besondere Voraussetzungen erfüllen? 31. Gibt es Referent*innen, für die das Vier-Augen-Prinzip nicht gilt? Wenn ja, warum nicht? 32. Ein*e Referent*in muss pro Woche 4 Punkte erreichen: für einen negativen Bescheid muss keine zweite Person hinzugezogen werden und es wird ein Punkt gutgeschrieben, für einen positiven Bescheid muss eine weitere Person (und deren Arbeitszeit) in Anspruch genommen werden, gleichzeitig werden aber nur 0,6 Punkte gut geschrieben. Findet der Mehraufwand durch die Hinzuziehung einer weiteren Person bei positiven Bescheiden Berücksichtigung in der Punktegewichtung? 33. Wurde evaluiert, ob die Hinzuziehung einer weiteren Person bei einer positiven Entscheidung im Zusammenhang mit der unterschiedlichen Punkteverteilung zu Auswirkungen in der Entscheidungspraxis geführt hat? Falls ja, durch wen wurde diese Evaluierung wann durchgeführt und was war das Ergebnis? Falls nein, ist diese geplant und wenn nein, warum nicht?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Angelika Adensamer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Angelika Adensamer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Angelika Adensamer
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrte Frau Adensamer! In Bezug auf die Rechtsprechung des VwGH (28.6.2021, Ro 2021/11/0005) dürfen wir da…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
AW: Internes Controlling beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl [#2389]
Datum
23. November 2021 09:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Adensamer! In Bezug auf die Rechtsprechung des VwGH (28.6.2021, Ro 2021/11/0005) dürfen wir darauf hinweisen, dass es nicht Aufgabe des Bundesministeriums für Inneres ist, Informationen bei einer nachgeordneten Behörde zwecks Erteilung von Auskünften einzuholen, über die es selbst nicht verfügt. Es steht Ihnen aber selbstverständlich frei, direkt beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) eine entsprechende Auskunftserteilung zu begehren. Mit freundlichen Grüßen