Janssen-Impfstoff

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

-) Wo werden die im Rahmen einer Impfung angegebenen persönlichen Daten gespeichert? Welche Behörden haben weiters Zugriff auf diese?
-) Inwiefern ist es rechtlich gedeckt einen Impfstoff der von der STIKO nur für Menschen über 60 Jahren empfohlen wird für die Altersgruppe 18-35Jähriger einzusetzen - auf "halbfreiwilliger" Basis und ohne darüber aufzuklären ob sich der verabreichte Impfstoff noch in der Studienphase befindet oder bereits vollständig zugelassen wurde?
-) Aufgrund welcher Gesetze eine vorzeitige Zulassung dieses Impfstoffes genehmigt?
-) Warum bekommt man im Rahmen der Impfkampagne keinen Beipackzettel zu lesen, sonstige Informationen und Aufklärungsbroschüren? Wer informiert über - wie rechtlich zwingend - mögliche Risiken des Impfstoffes und bisher kaum erforschte mögliche Auswirkung auf die Fertilität?
-) Inwiefern ist eine Einschränkung der Reisefreiheit (bei einer Infektion mit COVID-19, im Grunde aber auch ohne eine solche) gesetzlich gedeckt?
-) Wie ist der Impfstoff chemisch zusammengesetzt, welche Zusatzstoffe enthält er?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    11. Juli 2021
  • Frist
    5. September 2021
  • Ein:e Follower:in
Rosalinde Lieb
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Details
Von
Rosalinde Lieb
Betreff
Janssen-Impfstoff [#2327]
Datum
11. Juli 2021 11:59
An
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
-) Wo werden die im Rahmen einer Impfung angegebenen persönlichen Daten gespeichert? Welche Behörden haben weiters Zugriff auf diese? -) Inwiefern ist es rechtlich gedeckt einen Impfstoff der von der STIKO nur für Menschen über 60 Jahren empfohlen wird für die Altersgruppe 18-35Jähriger einzusetzen - auf "halbfreiwilliger" Basis und ohne darüber aufzuklären ob sich der verabreichte Impfstoff noch in der Studienphase befindet oder bereits vollständig zugelassen wurde? -) Aufgrund welcher Gesetze eine vorzeitige Zulassung dieses Impfstoffes genehmigt? -) Warum bekommt man im Rahmen der Impfkampagne keinen Beipackzettel zu lesen, sonstige Informationen und Aufklärungsbroschüren? Wer informiert über - wie rechtlich zwingend - mögliche Risiken des Impfstoffes und bisher kaum erforschte mögliche Auswirkung auf die Fertilität? -) Inwiefern ist eine Einschränkung der Reisefreiheit (bei einer Infektion mit COVID-19, im Grunde aber auch ohne eine solche) gesetzlich gedeckt? -) Wie ist der Impfstoff chemisch zusammengesetzt, welche Zusatzstoffe enthält er?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Rosalinde Lieb <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rosalinde Lieb << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rosalinde Lieb
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Wir haben Ihre Anfrage erhalten und werden Ihr Anliegen so schnell wie möglich bearbeiten. Mit freundlichen Grüß…
Von
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Betreff
[JIRA] AGES-Anfrage | ANFRAGE-178412 | Janssen-Impfstoff [#2327]
Datum
11. Juli 2021 12:04
Status
Wir haben Ihre Anfrage erhalten und werden Ihr Anliegen so schnell wie möglich bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Sehr geehrte Frau Lieb, wir nehmen Bezug auf Ihre Forderung nach Auskunft gemäß § 2 und 3 Auskunftspflichtgesetz.…
Von
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Betreff
[JIRA] AGES-Anfrage | ANFRAGE-178412 | Janssen-Impfstoff [#2327]
Datum
11. Juli 2021 22:20
Status
Sehr geehrte Frau Lieb, wir nehmen Bezug auf Ihre Forderung nach Auskunft gemäß § 2 und 3 Auskunftspflichtgesetz. Dazu ist zu bemerken, dass diese Bestimmungen nicht auf die AGES zutreffen, da in § 1 Auskunftspflichtgesetz normiert ist, dass Organe des Bundes sowie Organe der durch die Bundesgesetzgebung zu regelnden Selbstverwaltung über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskunft zu erteilen haben, soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht. Die AGES GmbH ist weder ein Organ des Bundes noch ein Organ einer Selbstverwaltung. Mit freundlichen Grüßen,