Kabinenabsturz der Kreuzjochbahn II in Fulpmes - Stellungnahme zum Untersuchungsbericht

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Am 18.07.2023 stürzte eine Kabine der Kreuzjochbahn II in Fulmpes ab.
Im von der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes veröffentlichten Untersuchungsbericht zu diesem Vorfall nehmen Sie unter der Geschäftszahl 2024.0.447.352 Stellung. Darin verweisen Sie auf eine noch nicht abgeschlossene interne Untersuchung sowie das noch nicht vorliegende Gutachten des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft.

Ich bitte um Übermittlung
a) der Ergebnisse der internen Untersuchung,
b) des Gutachtens des BML
c) allfällliger aus diesem Unfall durch die oberste Seilbahnbehörde ergriffenen Maßnahmen bezüglich anderer Seilbahnanlagen.

Warte auf Antwort

  • Datum
    11. April 2026
  • Frist
    9. Mai 2026
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Kabinenabsturz der Kreuzjochbahn II in Fulpmes - Stellungnahme zum Untersuchungsbericht [#4688]
Datum
11. April 2026 10:35
An
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Am 18.07.2023 stürzte eine Kabine der Kreuzjochbahn II in Fulmpes ab. Im von der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes veröffentlichten Untersuchungsbericht zu diesem Vorfall nehmen Sie unter der Geschäftszahl 2024.0.447.352 Stellung. Darin verweisen Sie auf eine noch nicht abgeschlossene interne Untersuchung sowie das noch nicht vorliegende Gutachten des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft. Ich bitte um Übermittlung a) der Ergebnisse der internen Untersuchung, b) des Gutachtens des BML c) allfällliger aus diesem Unfall durch die oberste Seilbahnbehörde ergriffenen Maßnahmen bezüglich anderer Seilbahnanlagen.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4688 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4688/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in