Kabinenabsturz der Kreuzjochbahn II in Fulpmes - Stellungnahme zum Untersuchungsbericht
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz
Am 18.07.2023 stürzte eine Kabine der Kreuzjochbahn II in Fulmpes ab.
Im von der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes veröffentlichten Untersuchungsbericht zu diesem Vorfall nehmen Sie unter der Geschäftszahl 2024.0.447.352 Stellung. Darin verweisen Sie auf eine noch nicht abgeschlossene interne Untersuchung sowie das noch nicht vorliegende Gutachten des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft.
Ich bitte um Übermittlung
a) der Ergebnisse der internen Untersuchung,
b) des Gutachtens des BML
c) allfällliger aus diesem Unfall durch die oberste Seilbahnbehörde ergriffenen Maßnahmen bezüglich anderer Seilbahnanlagen.
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Datum11. April 2026
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9. Mai 2026
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