Kartellrecht - nicht zugelassene Reparatur an tragenden Teilen der Karosserie eines Kraftfahrzeuges

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

in wessen Verantwortung liegt es zu prüfen, wenn Generalimporteure von Kraftfahrzeugen Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Reparaturen ausstellen, für welche es vom Hersteller selbst keine Reparaturfreigabe gibt? Betrifft tragende Teile der Karosserie, die für Stabilität, Statik und somit Sicherheit verantwortlich ist. Was muss der Bürger machen, damit hier Ermittlungen eingeleitet werden?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    2. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundeswettbewerbsbehörde Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Kartellrecht - nicht zugelassene Reparatur an tragenden Teilen der Karosserie eines Kraftfahrzeuges [#2214]
Datum
2. März 2021 13:53
An
Bundeswettbewerbsbehörde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
in wessen Verantwortung liegt es zu prüfen, wenn Generalimporteure von Kraftfahrzeugen Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Reparaturen ausstellen, für welche es vom Hersteller selbst keine Reparaturfreigabe gibt? Betrifft tragende Teile der Karosserie, die für Stabilität, Statik und somit Sicherheit verantwortlich ist. Was muss der Bürger machen, damit hier Ermittlungen eingeleitet werden?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundeswettbewerbsbehörde
Sehr geehrtAntragsteller/in die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ist für den Vollzug des Kartellrechts in Österre…
Von
Bundeswettbewerbsbehörde
Betreff
BWB/FD-916; AW: Kartellrecht - nicht zugelassene Reparatur an tragenden Teilen der Karosserie eines Kraftfahrzeuges [#2214]
Datum
3. März 2021 14:20
Status
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3,0 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ist für den Vollzug des Kartellrechts in Österreich zuständig. Die von Ihnen angesprochenen Aspekte der Stabilität, Statik und somit Sicherheit von Karosseriebauteilen an Kraftfahrzeugen sowie die Modalitäten der Reparatur derartiger Bauteile fallen daher nicht in den Wirkungsbereich der BWB. Auch sind mögliche Anknüpfungspunkte zu den Zuständigkeitsbereichen der BWB weder bekannt noch ersichtlich. Aus diesem Grund liegen der BWB auch keine wie immer gearteten Informationen zu dieser Thematik vor. Nach bestem Wissen der BWB müsste für die von Ihnen angesprochenen Fragen das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zuständig sein. Mit freundlichen Grüßen