Kartenbasierter Identitätsnachweis nach Einführung der ID Austria

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Meine Anfrage bezieht sich auf den Status der vor einiger Zeit angekündigten rein kartenbasierten Ausführung der ID Austria.

• Wann und in welcher Form ist mit einer solchen Form des digitelen Identitätsnachweises zu rechnen?
• Wie wird man eine kartenbasierte ID Austria erlangen können?
Wird man bereits vorhandene Hardware (Bürgerkartenumgebung) weiterhin verwenden können?
• Wird es weiterhin die Möglichkeit geben, A-Trust Signaturkarten zur Authentifizierung zur verwenden?
• Bei welchen Diensten wird man die kartenbasierte ID-Austria nutzen können?

Hintergrund meiner Anfrage ist, dass durch die Abschaffung der Bürgerkartenfunktion auf der neuen Generation der e-Card ein großer Teil der Bevölkerung von digitalen (und somit barrierefreien und oftmals auch kostengünstigeren) Behördenwegen sowie der Möglichkeit der elektronischen Signatur de facto ausgeschlossen wurde. Insbesondere von dieser Diskriminierung betroffen sind Menschen, welche z.B. aus Alters- oder Kostengründen kein geeignetes Smartphone besitzen oder die App etwa aus technischen Gründen nicht nutzen können.
Auch Dienstausweise in Kartenform, wie sie in zahlreichen österreichischen Behörden eingesetzt werden und von deren Mitarbeitern privat als Bürgerkarte verwendet werden, könnten diese Funktion in Zukunft verlieren.

Insofern kann die Abschaffung der Bürgerkarte, die sich jahrelang als praktikable und sichere Lösung bewährt hat, als klarer Rückschritt im Bereich der Digitalisierung angesehen werden.

Es bleibt zu wünschen, das in naher Zukunft die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, um etwa neu ausgestellte Personalausweise mit einem digitalen, hardwarebasierten Identitätsnachweis auszustatten, wie es auch unlängst in zahlreichen europäischen Ländern eingeführt wurde.

Danke im Voraus für die Beantwortung meiner Anfrage.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    26. Mai 2022
  • Frist
    21. Juli 2022
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Kartenbasierter Identitätsnachweis nach Einführung der ID Austria [#2657]
Datum
26. Mai 2022 02:39
An
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Meine Anfrage bezieht sich auf den Status der vor einiger Zeit angekündigten rein kartenbasierten Ausführung der ID Austria. • Wann und in welcher Form ist mit einer solchen Form des digitelen Identitätsnachweises zu rechnen? • Wie wird man eine kartenbasierte ID Austria erlangen können? Wird man bereits vorhandene Hardware (Bürgerkartenumgebung) weiterhin verwenden können? • Wird es weiterhin die Möglichkeit geben, A-Trust Signaturkarten zur Authentifizierung zur verwenden? • Bei welchen Diensten wird man die kartenbasierte ID-Austria nutzen können? Hintergrund meiner Anfrage ist, dass durch die Abschaffung der Bürgerkartenfunktion auf der neuen Generation der e-Card ein großer Teil der Bevölkerung von digitalen (und somit barrierefreien und oftmals auch kostengünstigeren) Behördenwegen sowie der Möglichkeit der elektronischen Signatur de facto ausgeschlossen wurde. Insbesondere von dieser Diskriminierung betroffen sind Menschen, welche z.B. aus Alters- oder Kostengründen kein geeignetes Smartphone besitzen oder die App etwa aus technischen Gründen nicht nutzen können. Auch Dienstausweise in Kartenform, wie sie in zahlreichen österreichischen Behörden eingesetzt werden und von deren Mitarbeitern privat als Bürgerkarte verwendet werden, könnten diese Funktion in Zukunft verlieren. Insofern kann die Abschaffung der Bürgerkarte, die sich jahrelang als praktikable und sichere Lösung bewährt hat, als klarer Rückschritt im Bereich der Digitalisierung angesehen werden. Es bleibt zu wünschen, das in naher Zukunft die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, um etwa neu ausgestellte Personalausweise mit einem digitalen, hardwarebasierten Identitätsnachweis auszustatten, wie es auch unlängst in zahlreichen europäischen Ländern eingeführt wurde. Danke im Voraus für die Beantwortung meiner Anfrage.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2657/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in