KI und digitale Beweismittel in der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:

1. Gibt es im Zusammenhang mit der Richteramtsanwärter:innenschaft spezifische Ausbildungen im Zusammenhang mit den Themengebieten "Künstliche Intelligenz" und "Digitale Beweismittel"? Wird darin das Erkennen von manipulierten oder KI-generierten Bild- und Videoaufnahmen oder Deepfakes thematisiert? Gibt es dazu aktuelle Teilnahmezahlen?

2. Gibt es Fort- und Weiterbildungsangebote zu den Themengebieten "Künstliche Intelligenz" und "Digitale Beweismittel"? Wird darin das Erkennen von manipulierten oder KI-generierten Bild- und Videoaufnahmen oder Deepfakes thematisiert? Gibt es dazu aktuelle Teilnahmezahlen?

3. Gibt es Hilfsmittel oder Informationsunterlagen, die den Richter:innen im Zusammenhang mit den Themengebieten "Künstliche Intelligenz" und "Digitale Beweismittel" zur Verfügung stehen?

4. Gibt es standardisierte Prozesse oder Vorgaben hinsichtlich der Speicherung, Verarbeitung und Auswertung digitaler Beweismittel im Zivilprozess? Was sehen diese vor?

4. Welche konkreten Maßnahmen wurden zur in Punkt 6.2 Handlungsfeld 1 des Aktionsplan Deepfake geplanten Sensibilisierung öffentlich Bediensteter bereits getroffen? Welche sind geplant?

Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Warte auf Antwort

  • Datum
    26. April 2026
  • Frist
    24. Mai 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
KI und digitale Beweismittel in der ordentlichen Gerichtsbarkeit [#4773]
Datum
26. April 2026 18:20
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information: 1. Gibt es im Zusammenhang mit der Richteramtsanwärter:innenschaft spezifische Ausbildungen im Zusammenhang mit den Themengebieten "Künstliche Intelligenz" und "Digitale Beweismittel"? Wird darin das Erkennen von manipulierten oder KI-generierten Bild- und Videoaufnahmen oder Deepfakes thematisiert? Gibt es dazu aktuelle Teilnahmezahlen? 2. Gibt es Fort- und Weiterbildungsangebote zu den Themengebieten "Künstliche Intelligenz" und "Digitale Beweismittel"? Wird darin das Erkennen von manipulierten oder KI-generierten Bild- und Videoaufnahmen oder Deepfakes thematisiert? Gibt es dazu aktuelle Teilnahmezahlen? 3. Gibt es Hilfsmittel oder Informationsunterlagen, die den Richter:innen im Zusammenhang mit den Themengebieten "Künstliche Intelligenz" und "Digitale Beweismittel" zur Verfügung stehen? 4. Gibt es standardisierte Prozesse oder Vorgaben hinsichtlich der Speicherung, Verarbeitung und Auswertung digitaler Beweismittel im Zivilprozess? Was sehen diese vor? 4. Welche konkreten Maßnahmen wurden zur in Punkt 6.2 Handlungsfeld 1 des Aktionsplan Deepfake geplanten Sensibilisierung öffentlich Bediensteter bereits getroffen? Welche sind geplant? Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4773/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrtAntragsteller/in An das Bundesministerium für Justiz gerichtete Informationsanträge nach dem Informati…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
AW: KI und digitale Beweismittel in der ordentlichen Gerichtsbarkeit [#4773]
Datum
27. April 2026 10:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in An das Bundesministerium für Justiz gerichtete Informationsanträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz können mündlich (z.B. telefonisch), schriftlich (z.B. postalisch) oder in elektronischer Form über das auf der Website des Bundesministeriums für Justiz unter: https://www.bmj.gv.at/service/Informati… dafür vorgesehene Webformular eingebracht werden. Mit freundlichen Grüßen