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KIRAS Projekt “E.V.A. – Electronic Visual Analysis”

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

1. Von wem wurde das KIRAS Projekt “E.V.A. – Electronic Visual Analysis” beauftragt?

2. Wurde das Projekt “E.V.A.” bereits abgeschlossen?
2.1 Falls ja: Welche Projektziele wurden erreicht / nicht erreicht?
2.2 Wo können die Ergebnisse des Projekts öffentlich eingesehen werden?
2.3 Sollten Teile als nicht-öffentlich eingestuft werden, mit welcher Begründung? Wo sind die anderen Projektergebnisse einsehbar?
2.4 Falls nein: bis wann läuft das Projekt gemäß Beauftragung? Welche Projektziele wurden bisher erreicht? Wo können die bisherigen Ergebnisse des Projekts öffentlich eingesehen werden?

3. Aus welchen Mitteln wird bzw. wurde das Projekt “E.V.A.” in welcher Höhe finanziert?

4. Gemäß Auskünften der Projekt-Webseite (https://www.kiras.at/gefoerderte-projek…) ist die “Entwicklung einer computergestützten polizeilichen Methodik für die forensische Auswertung wie auch die kriminalpolizeiliche Ermittlungsarbeit im Deliktsfeld Kinderpornographie” Projektziel. Welche konkrete Hardware und Software mit welchen konkreten Funktionen wurden entwickelt?

5. Wo kommen diese Entwicklungen (Hardware und/oder Software) außerhalb des Projekts “E.V.A.” in der Strafverfolgung in Österreich konkret zum Einsatz?

6. Wurde im Zuge des Projekts “E.V.A.” nach bereits am Markt erhältlicher Analysesoftware für die Bild- und Videoanalyse im Bereich des sexuellen Kindesmissbrauchs recherchiert?

7. Welche Funktionalitäten weist die im Projekt “E.V.A.” entwickelte Hardware-/Softwarelösung auf, welche von Untersuchungsplattformen wie Griffeye (https://www.griffeye.com/the-platform/) nicht unterstützt werden?

8. Ist oder war die Untersuchungsplattform Griffeye im Bundesministerium für Inneres im Einsatz?
8.1 Wenn ja, in welchem Zeitraum?
8.2 Wenn nein, wurde die Untersuchungsplattform Griffeye im Bundesministerium für Inneres getestet? Wenn ja, in welchem Zeitraum? Mit welchem Ergebnis?

9. Anhand welcher Kriterien wurde die Firma Asgard Technology GmbH als Bestbieter ausgewählt? Wieviel Mitbewerber gab es für die Vergabe der Projektleitung?

10. Wie hoch sind/waren die KIRAS Fördermittel, die an die Firma Asgard Technology GmBH über die gesamte bzw. bisherige Projektlaufzeit ausbezahlt wurden?

11. Gemäß Auskünften der Projekt-Webseite (https://www.kiras.at/gefoerderte-projek…) wurde Dr. Dietmar Schreiner, Geschäftsführer von Asgard Technology GmbH, mit der Projektleitung beauftragt. Gemäß der BMI Homepage (https://www.bmi.gv.at/magazinfiles/2017…) war Dr. Dietmar Schreiner zuvor Mitarbeiter im Bundeskriminalamt, C4 Cyber Crime Competence Center.
11.1 Wann war bzw. seit wann ist Dr. Dietmar Schreiner Mitarbeiter im Bundeskriminalamt?
11.2 Wann erfolgte die Beauftragung von Asgard Technology GmbH und von Dr. Dietmar Schreiner als Projektleiter?
11.3 War Dr. Dietmar Schreiner vor dieser Beauftragung als Beschäftigter des Bundeskriminalamtes in die Entwicklung des Projekts eingebunden? Wenn ja, welche konkreten Aufgaben wurden von ihm übernommen? Wenn nein, wusste er über Projektdetails auf anderem Wege Bescheid?
11.4 Wann erfolgte die Vergabe des Projekts und die Auswahl der Projektleitung? Konkretes Datum der Veröffentlichung der Projektausschreibung? Konkretes Datum der Benachrichtigung über die Vergabe an Asgard Technology GmbH? Konkretes Datum der Vertragsunterzeichnung mit Asgard Technology GmbH bzw. mit Dr. Dietmar Schreiner?
11.5 War Dr. Dietmar Schreiner in der Auftragsvergabe des Projekts an seine Firma Asgard Technology GmbH und in die Auswahl seiner Person als Projektleitung eingebunden? Wenn ja, inwiefern wurde die unabhängige Vergabeentscheidung seitens FFG und Bundeskriminalamt sichergestellt?
11.6 Haben sich die Zeiten der Funktion von Dr. Dietmar Schreiner als Geschäftsführer von Asgard Technology GmbH je mit den Zeiten seiner Tätigkeit für das Bundeskriminalamt überschnitten? Wenn ja, für wie lange und wann konkret? In welchem Projektstadium des Projekts “E.V.A” war bzw. ist dies?
11.7 Ist Dr. Dietmar Schreiner derzeit sowohl für das Bundeskriminalamt tätig, als auch von diesem für die Durchführung von Projekten mit seiner Firma Asgard Technology GmbH beauftragt?

12. Hat Dr. Dietmar Schreiner je gleichzeitig sowohl Bezüge aufgrund seiner Tätigkeit für das Bundeskriminalamt, als auch Zahlungen durch Beauftragungen seitens des Bundeskriminalamtes zugunsten seiner Firma Asgard Technology GmBh erhalten?
12.1 Wenn ja, für welchen Zeitraum?
12.2 Wenn ja, für welche von ihm als externer Dienstleister für das Bundeskriminalamt erbrachte Tätigkeiten im Rahmen und außerhalb des Projekts “E.V.A” ?

13. Erhält Dr. Dietmar Schreiner derzeit (Oktober 2018) gleichzeitig sowohl Bezüge aufgrund seiner Tätigkeit für das Bundeskriminalamt, als auch Zahlungen durch Beauftragungen seitens des Bundeskriminalamtes zugunsten seiner Firma Asgard Technology Gmbh?
13.1 Wenn ja, für welche von ihm als externer Dienstleister für das Bundeskriminalamt erbrachte Tätigkeiten im Rahmen und außerhalb des Projekts “E.V.A”?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    30. Oktober 2018
  • Frist
    25. Dezember 2018
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
KIRAS Projekt “E.V.A. – Electronic Visual Analysis” [#1648]
Datum
30. Oktober 2018 01:09
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
1. Von wem wurde das KIRAS Projekt “E.V.A. – Electronic Visual Analysis” beauftragt? 2. Wurde das Projekt “E.V.A.” bereits abgeschlossen? 2.1 Falls ja: Welche Projektziele wurden erreicht / nicht erreicht? 2.2 Wo können die Ergebnisse des Projekts öffentlich eingesehen werden? 2.3 Sollten Teile als nicht-öffentlich eingestuft werden, mit welcher Begründung? Wo sind die anderen Projektergebnisse einsehbar? 2.4 Falls nein: bis wann läuft das Projekt gemäß Beauftragung? Welche Projektziele wurden bisher erreicht? Wo können die bisherigen Ergebnisse des Projekts öffentlich eingesehen werden? 3. Aus welchen Mitteln wird bzw. wurde das Projekt “E.V.A.” in welcher Höhe finanziert? 4. Gemäß Auskünften der Projekt-Webseite (https://www.kiras.at/gefoerderte-projekte/detail/d/eva-electronic-visual-analysis/) ist die “Entwicklung einer computergestützten polizeilichen Methodik für die forensische Auswertung wie auch die kriminalpolizeiliche Ermittlungsarbeit im Deliktsfeld Kinderpornographie” Projektziel. Welche konkrete Hardware und Software mit welchen konkreten Funktionen wurden entwickelt? 5. Wo kommen diese Entwicklungen (Hardware und/oder Software) außerhalb des Projekts “E.V.A.” in der Strafverfolgung in Österreich konkret zum Einsatz? 6. Wurde im Zuge des Projekts “E.V.A.” nach bereits am Markt erhältlicher Analysesoftware für die Bild- und Videoanalyse im Bereich des sexuellen Kindesmissbrauchs recherchiert? 7. Welche Funktionalitäten weist die im Projekt “E.V.A.” entwickelte Hardware-/Softwarelösung auf, welche von Untersuchungsplattformen wie Griffeye (https://www.griffeye.com/the-platform/) nicht unterstützt werden? 8. Ist oder war die Untersuchungsplattform Griffeye im Bundesministerium für Inneres im Einsatz? 8.1 Wenn ja, in welchem Zeitraum? 8.2 Wenn nein, wurde die Untersuchungsplattform Griffeye im Bundesministerium für Inneres getestet? Wenn ja, in welchem Zeitraum? Mit welchem Ergebnis? 9. Anhand welcher Kriterien wurde die Firma Asgard Technology GmbH als Bestbieter ausgewählt? Wieviel Mitbewerber gab es für die Vergabe der Projektleitung? 10. Wie hoch sind/waren die KIRAS Fördermittel, die an die Firma Asgard Technology GmBH über die gesamte bzw. bisherige Projektlaufzeit ausbezahlt wurden? 11. Gemäß Auskünften der Projekt-Webseite (https://www.kiras.at/gefoerderte-projekte/detail/d/eva-electronic-visual-analysis/) wurde Dr. Dietmar Schreiner, Geschäftsführer von Asgard Technology GmbH, mit der Projektleitung beauftragt. Gemäß der BMI Homepage (https://www.bmi.gv.at/magazinfiles/2017/01_02/files/forensik.pdf) war Dr. Dietmar Schreiner zuvor Mitarbeiter im Bundeskriminalamt, C4 Cyber Crime Competence Center. 11.1 Wann war bzw. seit wann ist Dr. Dietmar Schreiner Mitarbeiter im Bundeskriminalamt? 11.2 Wann erfolgte die Beauftragung von Asgard Technology GmbH und von Dr. Dietmar Schreiner als Projektleiter? 11.3 War Dr. Dietmar Schreiner vor dieser Beauftragung als Beschäftigter des Bundeskriminalamtes in die Entwicklung des Projekts eingebunden? Wenn ja, welche konkreten Aufgaben wurden von ihm übernommen? Wenn nein, wusste er über Projektdetails auf anderem Wege Bescheid? 11.4 Wann erfolgte die Vergabe des Projekts und die Auswahl der Projektleitung? Konkretes Datum der Veröffentlichung der Projektausschreibung? Konkretes Datum der Benachrichtigung über die Vergabe an Asgard Technology GmbH? Konkretes Datum der Vertragsunterzeichnung mit Asgard Technology GmbH bzw. mit Dr. Dietmar Schreiner? 11.5 War Dr. Dietmar Schreiner in der Auftragsvergabe des Projekts an seine Firma Asgard Technology GmbH und in die Auswahl seiner Person als Projektleitung eingebunden? Wenn ja, inwiefern wurde die unabhängige Vergabeentscheidung seitens FFG und Bundeskriminalamt sichergestellt? 11.6 Haben sich die Zeiten der Funktion von Dr. Dietmar Schreiner als Geschäftsführer von Asgard Technology GmbH je mit den Zeiten seiner Tätigkeit für das Bundeskriminalamt überschnitten? Wenn ja, für wie lange und wann konkret? In welchem Projektstadium des Projekts “E.V.A” war bzw. ist dies? 11.7 Ist Dr. Dietmar Schreiner derzeit sowohl für das Bundeskriminalamt tätig, als auch von diesem für die Durchführung von Projekten mit seiner Firma Asgard Technology GmbH beauftragt? 12. Hat Dr. Dietmar Schreiner je gleichzeitig sowohl Bezüge aufgrund seiner Tätigkeit für das Bundeskriminalamt, als auch Zahlungen durch Beauftragungen seitens des Bundeskriminalamtes zugunsten seiner Firma Asgard Technology GmBh erhalten? 12.1 Wenn ja, für welchen Zeitraum? 12.2 Wenn ja, für welche von ihm als externer Dienstleister für das Bundeskriminalamt erbrachte Tätigkeiten im Rahmen und außerhalb des Projekts “E.V.A” ? 13. Erhält Dr. Dietmar Schreiner derzeit (Oktober 2018) gleichzeitig sowohl Bezüge aufgrund seiner Tätigkeit für das Bundeskriminalamt, als auch Zahlungen durch Beauftragungen seitens des Bundeskriminalamtes zugunsten seiner Firma Asgard Technology Gmbh? 13.1 Wenn ja, für welche von ihm als externer Dienstleister für das Bundeskriminalamt erbrachte Tätigkeiten im Rahmen und außerhalb des Projekts “E.V.A”?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Anfrage KIRAS Projekt E.V.A.- Electronic Visual Analysis Sehr geehrtAntragsteller/in In der Anlage übermitteln w…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Anfrage KIRAS Projekt E.V.A.- Electronic Visual Analysis
Datum
18. Dezember 2018 13:39
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
ErledigungFragDenStaatEVA.pdf
403,2 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in In der Anlage übermitteln wir Ihnen die Antwort zu Ihrer Anfrage zum KIRAS Projekt E.V.A. auf fragdenstaat.at. Mit freundlichen Grüßen
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