Kommunikation mit EU Kommission über Umsetzung von Art 6 EUVO 2015/2120
gemäß Artikel 6 von EU-Verordnung 2015/2120 muss Österreich bis spätestens April 2016 Strafen für Verletzungen der EU Netzneutralitätsverordnung umsetzten und die EU Kommission über diese informieren. Derartige Strafen haben bis heute keinen Eingang in den Österreichischen Rechtstbestand gefunden.
Ich ersuche das Ministerium deshalb mir gemäß meinem Recht auf Informationsfreiheit den Schriftverkehr und andere Kommunikation mit der EU-Kommission in dieser Angelegenheit zu beauskunften.
Ergebnis der Anfrage
Die Korrespondenz mit der EU Kommission wurde mir weder von bmvit noch von EU Kommission ausgehändigt. Jedoch bekam ich von beiden Stellen aufschlussreiche Antworten. Der Begutachtungsentwurf des neuen TKG erfüllt die Anforderungen EU Netzneutralitäts-Verordnung.
Siehe
https://twitter.com/epicenter_works/sta…
https://epicenter.works/document/1255
https://epicenter.works/document/1266
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum4. Juni 2018
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30. Juli 2018
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