Kommunikation mit EU Kommission über Umsetzung von Art 6 EUVO 2015/2120

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

gemäß Artikel 6 von EU-Verordnung 2015/2120 muss Österreich bis spätestens April 2016 Strafen für Verletzungen der EU Netzneutralitätsverordnung umsetzten und die EU Kommission über diese informieren. Derartige Strafen haben bis heute keinen Eingang in den Österreichischen Rechtstbestand gefunden.

Ich ersuche das Ministerium deshalb mir gemäß meinem Recht auf Informationsfreiheit den Schriftverkehr und andere Kommunikation mit der EU-Kommission in dieser Angelegenheit zu beauskunften.

Ergebnis der Anfrage

Die Korrespondenz mit der EU Kommission wurde mir weder von bmvit noch von EU Kommission ausgehändigt. Jedoch bekam ich von beiden Stellen aufschlussreiche Antworten. Der Begutachtungsentwurf des neuen TKG erfüllt die Anforderungen EU Netzneutralitäts-Verordnung.

Siehe
https://twitter.com/epicenter_works/sta…
https://epicenter.works/document/1255
https://epicenter.works/document/1266

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Juni 2018
  • Frist
    30. Juli 2018
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Thomas Lohninger
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Thomas Lohninger
Betreff
Kommunikation mit EU Kommission über Umsetzung von Art 6 EUVO 2015/2120 [#1577]
Datum
4. Juni 2018 13:25
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
gemäß Artikel 6 von EU-Verordnung 2015/2120 muss Österreich bis spätestens April 2016 Strafen für Verletzungen der EU Netzneutralitätsverordnung umsetzten und die EU Kommission über diese informieren. Derartige Strafen haben bis heute keinen Eingang in den Österreichischen Rechtstbestand gefunden. Ich ersuche das Ministerium deshalb mir gemäß meinem Recht auf Informationsfreiheit den Schriftverkehr und andere Kommunikation mit der EU-Kommission in dieser Angelegenheit zu beauskunften.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Thomas Lohninger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Thomas Lohninger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Lohninger
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Beantwortung gem. § 3 Auskunftspflichtgesetz
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Via
Briefpost
Betreff
Beantwortung gem. § 3 Auskunftspflichtgesetz
Datum
2. Juli 2018
Status
Anfrage abgeschlossen