Konkordatszahlungen

Anfrage an: Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

gestützt auf das Auskunftspflichtgesetz (AuskunftspflichtG), BGBl. Nr. 287/1987, stelle ich folgenden Auskunftsantrag an Ihre Behörde. Die beantragten Informationen betreffen Angelegenheiten des Bundes und fallen daher in Ihren gesetzlichen Wirkungsbereich.

1. Gegenstand der beantragten Auskunft
Ich ersuche um vollständige Auskunft über die Gesamtleistungen des Bundes an die römisch-katholische Kirche, die aufgrund des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich (1933/1934) sowie aufgrund sonstiger einschlägiger Rechtsgrundlagen erbracht werden.

Die Auskunft soll folgende Punkte umfassen:

a) Gesamthöhe aller Konkordatszahlungen des Bundes seit dem Jahr 1960, aufgeschlüsselt nach Haushaltsjahren. Dabei ersuche ich um möglichst durchgehende, konsolidierte Datenreihen ab 1960 sowie um Angabe etwaiger Datenlücken oder Änderungen der Berechnungsmethoden.

b) Aufschlüsselung in fixe Leistungen (z. B. Personalzulagen, Bau- und Erhaltungszuschüsse, Dotationen, gesetzlich normierte pauschale Leistungen).

c) Aufschlüsselung in variable Leistungen, insbesondere
– Zahlungen, die an konkrete Tatbestände oder schwankende Bedarfe gebunden sind,
– projektbezogene Zuwendungen,
– Zahlungen für Religionsunterricht oder Seelsorgeleistungen in öffentlichen Einrichtungen, soweit sie vom Bund getragen werden.

d) Angabe der jeweils einschlägigen Rechtsgrundlagen, insbesondere Zuordnung der Leistungen zu Konkordatsartikeln, Bundesgesetzen, Verordnungen oder Verwaltungsvereinbarungen.

e) Angabe der zuständigen Ressorts, aus deren Budgetmitteln diese Leistungen jeweils dotiert werden.

2. Form der Übermittlung
Ich ersuche um elektronische Übermittlung in Form digitaler Unterlagen (PDF, Tabellenformat oder Scan). Sofern bereits konsolidierte, publikationsfähige Datensätze vorliegen, ersuche ich um Übermittlung derselben.

3. Gebührenhinweis
Sollten für die Erteilung der Auskunft Gebühren gemäß AuskunftspflichtG oder anderen einschlägigen Bestimmungen anfallen, ersuche ich um vorherige Mitteilung und Begründung.

4. Frist
Ich verweise auf die Verpflichtung der Behörde zur unverzüglichen Erteilung der Auskunft gemäß § 1 AuskunftspflichtG. Wird eine Auskunft verweigert oder nur teilweise erteilt, ersuche ich um Zustellung eines formalen Bescheids unter Angabe der gesetzlichen Verweigerungsgründe.

Warte auf Antwort

  • Datum
    27. November 2025
  • Frist
    25. Dezember 2025
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Andreas Gradert
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundeskanzleramt Details
Von
Andreas Gradert
Betreff
Konkordatszahlungen [#4124]
Datum
27. November 2025 13:37
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Sehr geehrte Damen und Herren, gestützt auf das Auskunftspflichtgesetz (AuskunftspflichtG), BGBl. Nr. 287/1987, stelle ich folgenden Auskunftsantrag an Ihre Behörde. Die beantragten Informationen betreffen Angelegenheiten des Bundes und fallen daher in Ihren gesetzlichen Wirkungsbereich. 1. Gegenstand der beantragten Auskunft Ich ersuche um vollständige Auskunft über die Gesamtleistungen des Bundes an die römisch-katholische Kirche, die aufgrund des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich (1933/1934) sowie aufgrund sonstiger einschlägiger Rechtsgrundlagen erbracht werden. Die Auskunft soll folgende Punkte umfassen: a) Gesamthöhe aller Konkordatszahlungen des Bundes seit dem Jahr 1960, aufgeschlüsselt nach Haushaltsjahren. Dabei ersuche ich um möglichst durchgehende, konsolidierte Datenreihen ab 1960 sowie um Angabe etwaiger Datenlücken oder Änderungen der Berechnungsmethoden. b) Aufschlüsselung in fixe Leistungen (z. B. Personalzulagen, Bau- und Erhaltungszuschüsse, Dotationen, gesetzlich normierte pauschale Leistungen). c) Aufschlüsselung in variable Leistungen, insbesondere – Zahlungen, die an konkrete Tatbestände oder schwankende Bedarfe gebunden sind, – projektbezogene Zuwendungen, – Zahlungen für Religionsunterricht oder Seelsorgeleistungen in öffentlichen Einrichtungen, soweit sie vom Bund getragen werden. d) Angabe der jeweils einschlägigen Rechtsgrundlagen, insbesondere Zuordnung der Leistungen zu Konkordatsartikeln, Bundesgesetzen, Verordnungen oder Verwaltungsvereinbarungen. e) Angabe der zuständigen Ressorts, aus deren Budgetmitteln diese Leistungen jeweils dotiert werden. 2. Form der Übermittlung Ich ersuche um elektronische Übermittlung in Form digitaler Unterlagen (PDF, Tabellenformat oder Scan). Sofern bereits konsolidierte, publikationsfähige Datensätze vorliegen, ersuche ich um Übermittlung derselben. 3. Gebührenhinweis Sollten für die Erteilung der Auskunft Gebühren gemäß AuskunftspflichtG oder anderen einschlägigen Bestimmungen anfallen, ersuche ich um vorherige Mitteilung und Begründung. 4. Frist Ich verweise auf die Verpflichtung der Behörde zur unverzüglichen Erteilung der Auskunft gemäß § 1 AuskunftspflichtG. Wird eine Auskunft verweigert oder nur teilweise erteilt, ersuche ich um Zustellung eines formalen Bescheids unter Angabe der gesetzlichen Verweigerungsgründe.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Andreas Gradert Anfragenr: 4124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4124/ Postanschrift Andreas Gradert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Gradert