Sehr geehrter Herr Bauer,
zu den Fragen, die unmittelbar die EU-Agentur Frontex und das Programm EUROSUR betreffen, darf ich auf die folgendes Informationsmaterial hinweisen:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP…
http://europa.eu/rapid/press-release_ME…
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/e-…
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/e-…
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/e-…
Das österreichische National Coordination Centers NCC ist beim Operativen Zentrum für Ausgleichsmaßnahmen (OZ AGM) eingerichtet, welches der Abteilung für Einsatzangelegenheiten (II/2) des BM.I untersteht.
Der Betrieb des NCC wird im Rahmen eines bereits bestehenden Lagezentrums im Bereich des Bundesministeriums für Inneres abgewickelt. EUROSUR stellt nur eine weitere Informationsquelle dar. Hard- und Software verbleiben im Eigentum der Agentur Frontex, die auch für die Wartungs- und Instandhaltungskosten in den Mitgliedstaaten aufkommt. Für die Einrichtung und den Betrieb des österreichischen NCC EUROSUR werden daher keine gesonderten Budgetmittel benötigt.
Der Datenaustausch erfolgt auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 des Europäischen Paralaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Errichtung eines Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR) – siehe Beilage.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in Artikel 13 der „Verordnung EU Nr. 1052/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR)“ vom 22.Oktober 2013 geregelt:
„Artikel 13 Verarbeitung personenbezogener Daten
(1) Wird das nationale Lagebild zur Verarbeitung personenbezogener Daten verwendet, so werden diese Daten gemäß der Richtlinie 95/46/EG, dem Rahmenbeschluss 2008/977/JI und den einschlägigen nationalen Datenschutzvorschriften verarbeitet.
(2) Das europäische Lagebild und das gemeinsame Informationsbild des Grenzvorbereichs dürfen nur für die Verarbeitung personenbezogener Daten benutzt werden, die Schiffsidentifizierungsnummern betreffen.
Diese Daten werden gemäß Artikel 11ca der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 verarbeitet. Ihre Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Aufspürung, Identifizierung und Verfolgung von Schiffen sowie für die in Artikel 11c Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 genannten Zwecke. Sie werden innerhalb von sieben Tagen oder, falls mehr Zeit für die Verfolgung eines Schiffes benötigt wird, innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Daten bei der Agentur automatisch gelöscht.“
Hinsichtlich Datenformate: Im System werden Aufgriffe aus dem Bereich der irregulären Migration und der grenzüberschreitenden Kriminalität gespeichert. Im Event-Layer wird jeder Vorfall gesondert eingestellt, d.h. keine vordefinierten oder vorgefertigten Datenformate oder Standards und keine Verbindung zu nationalen Systemen bzw. Datenanwendungen. Im Analysis-Layer werden Analyseberichte eingestellt, die großteils im PDF-Format vorliegen werden. Es gibt dabei 5 Kategorien: Key Development, Briefing Note, Analytical Monitor, Earth Observation Report and Supporting Analytical Report.
Mit freundlichen Grüßen,