Sehr geehrtAntragsteller/in
vielen Dank für Ihre Anfrage.
1.) Warum sind Corona-Tests (und die damit verbundenen Kosten für Verwaltung, Personal usw.) für Urlaubs-Rückkehrer (und Dienstreisende) aus dem Ausland teilweise kostenlos?
Laut der Gesamte Rechtsvorschrift für Epidemiegesetz 1950, Fassung vom 02.10.2020<https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010265> ist die Durchführung von Screeningprogrammen im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 im § 5a. geregelt. Gerade in den Sommermonaten hat sich die Bevölkerungsgruppe „Reiserückkehrer*innen“ als eine besonders von der Pandemie betroffene Personengruppe herauskristallisiert.
Durchführung von Screeningprogrammen im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19
§ 5a.
(1) Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister kann, soweit dies zur Beurteilung der bereits gesetzten Bekämpfungsmaßnahmen, zur Planung der weiteren Bekämpfungsstrategie, zum Schutz bestimmter von der Pandemie besonders betroffener Personengruppen oder zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems notwendig ist, Screeningprogramme
1.
zur Feststellung von Prävalenz des Vorkommens der Krankheit in der Bevölkerung oder einzelnen Bevölkerungsgruppen;
2.
zur Feststellung von besonders betroffenen Gebieten oder Einrichtungen;
durchführen. Dazu werden Labortests für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 oder Antikörpertests zur Bestätigung einer durchgemachten Infektion oder zum Nachweis einer erworbenen Immunität verwendet. Soweit derartige Programme nur ein Bundesland betreffen, kann der Landeshauptmann mit Zustimmung des Bundesministers entsprechende Screeningprogramme innerhalb des jeweiligen Bundeslandes durchführen.
2.) Wie viel kostet dieser "kostenlose" Test INKLUSIVE dem gesamten Personal- und Sachaufwand (zB an den Grenzen, Gesundheitstelefon, Testzentren, politische Entscheider usw) im Kontext von Urlaubs-Rückkehrern (und Dienstreisenden) pro Person heruntergerechnet.
Diese Frage ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht beantwortbar.
3.) Wer bezahlt diese Kosten im Falle "kostenloser" Corona-Tests für Urlaubs-Rückkehrer (und Dienstreisende)?
Die Kostenübernahme für besagte Screening-Programme ist auch im Epidemiegesetz unter § 36 geregelt. Dieser besagt, dass die Kosten für Screeningprogramme nach §5a vom Bund zu tagen sind.
Kostenbestreitung aus dem Bundesschatz.
§ 36.
(1) Aus dem Bundesschatz sind zu bestreiten:
a)
die Kosten von Screeningprogrammen nach § 5a;
4.) Falls diese Kosten der österreichische Staat trägt, mit welcher Begründung lässt sich dies gegenüber all den ÖsterreicherInnen die wegen Corona NICHT auf Urlaub ins Ausland fahren bzw. gefahren sind (und keine Dienstreisen machen bzw. gemacht haben), rechtfertigen?
Die Kostenüberahme ist einerseits gesetzlich geregelt und verpflichtend für den Bund. Es ist absolut im Sinne des Staats und des Gesundheitsministeriums, einen niederschwelligen Zugang zu Tests für die Bevölkerung in Form von Testmöglichkeiten bereit zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen