Kosten für Straßenbau und Straßenerhaltung

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Welche Ausgaben tätigte die Stadt Wien jeweils in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 für
1. Planung, Bau und Erhaltung von Straßen,
2. nach Möglichkeit getrennt nach:
• Kostenträger,
• allgemeinen Fahrbahnen (hauptsächlich für den Kfz-Verkehr) einerseits und Rad- bzw. Fußwegen andererseits,
• sowie den zuständigen Magistratsabteilungen.

Ich danke Ihnen im Voraus für die Bearbeitung meiner Anfrage.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    30. September 2025
  • Frist
    28. Oktober 2025
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Kosten für Straßenbau und Straßenerhaltung [#3823]
Datum
30. September 2025 22:35
An
Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Welche Ausgaben tätigte die Stadt Wien jeweils in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 für 1. Planung, Bau und Erhaltung von Straßen, 2. nach Möglichkeit getrennt nach: • Kostenträger, • allgemeinen Fahrbahnen (hauptsächlich für den Kfz-Verkehr) einerseits und Rad- bzw. Fußwegen andererseits, • sowie den zuständigen Magistratsabteilungen. Ich danke Ihnen im Voraus für die Bearbeitung meiner Anfrage.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3823 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3823/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
INC000004787449: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit möchten wir…
Von
Wien
Betreff
INC000004787449: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz
Datum
1. Oktober 2025 10:04
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
email14135594060561202832.eml
6,4 KB
e10-15004357186542944896.png
3,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass Ihr gestellter Antrag auf Informationszugang (Informationsbegehren) nach dem Informationsfreiheitsgesetz zuständigkeitshalber an die Abteilung für Straßenverwaltung und Straßenbau (Magistratsabteilung 28) abgetreten wurde. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Ihre Meinung ist gefragt! Rückantworten an das Stadtservice Wien bitte immer per „Antworten“ Funktion senden, damit automatisch die erforderliche TAS- bzw. INC-Nummer in die Betreffzeile übernommen wird. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
AW: INC000004787449: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz [#3823] Guten Tag, Danke für die Informatio…
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: INC000004787449: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz [#3823]
Datum
1. Oktober 2025 10:52
An
Wien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Danke für die Information, ich möchte allerdings zu bedenken geben, dass auch andere Dienststellen betroffen sind, weshalb ich meine Anfrage auch nicht an die MA 28 gerichtet habe. Denkbar u.a. MA 33, MA 46, MD-BD. Ich weiß nicht wie diese Anfragen üblicherweise ablaufen, ich rechnete eher mit einer Antwort aus der Finanzverwaltung der Stadt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3823 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3823/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
INC000004787449: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in Es gibt immer eine …
Von
Wien
Betreff
INC000004787449: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz
Datum
3. Oktober 2025 08:43
Status
e10-6422527091446145810.png
3,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Es gibt immer eine verfahrensführende Dienststelle, welche für die notwendigen Erhebungen zuständig ist und alle notwendigen Informationen auch von anderen Dienststellen einholt. Die Beantwortung erfolgt durch ebendiese Dienststelle. Rückantworten an das Stadtservice Wien bitte immer per „Antworten“ Funktion senden, damit automatisch die erforderliche TAS- bzw. INC-Nummer in die Betreffzeile übernommen wird. Mit freundlichen Grüßen