Kosten/Nutzen-Studie zur Energiewende

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

gibt es eine Kosten/Nutzen-Studie zur Energiewende?

Falls ja, so möchte ich diese gerne einsehen.

Vielen Dank.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    20. Januar 2025
  • Frist
    17. März 2025
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Kosten/Nutzen-Studie zur Energiewende [#3278]
Datum
20. Januar 2025 12:59
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
gibt es eine Kosten/Nutzen-Studie zur Energiewende? Falls ja, so möchte ich diese gerne einsehen. Vielen Dank.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3278 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3278/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Bitte beachten Sie das Schreiben im Anhang. Es wird darauf hingewiesen, dass in eine Veröffentlichung der in gege…
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betreff
GZ. 2025-0.048.286; Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz, Kosten/Nutzen-Studie zur Energiewende
Datum
30. Januar 2025 11:09
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
bmk-extern-einzelversand.pdf
309,7 KB
Bitte beachten Sie das Schreiben im Anhang. Es wird darauf hingewiesen, dass in eine Veröffentlichung der in gegenständlicher Erledigung enthaltenen personenbezogenen Daten nicht eingewilligt und dementsprechend Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO eingelegt wird. Mit freundlichen Grüßen