Kriminalität in öffentlichen Verkehrsmitteln Wiens

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

- Wie viele strafbare Delikte wurden in öffentlichen Verkehrsmitteln (U-Bahn, Bus, Bahn, Straßenbahn) und deren Haltestellen in Wien festgestellt?
- Wo und wann wurden diese Straftaten im Detail jeweils verübt?
- Wie verteilen sich diese Straftaten auf Drogen-, Raubdelikte, Taschendiebstahl, Körperverletzung etc.?
- Welche Maßnahmen wurden konkret gesetzt, um gegen diese Verstöße vorzugehen/einzudämmen/vorzubeugen?

Bitte dehnen Sie den Zeitraum Ihrer Aufzeichnungen zur Beantwortung so weit aus, wie es Ihr verfügbares Datenmaterial zulässt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Februar 2013
  • Frist
    13. April 2013
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Gerald Gartner
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Gerald Gartner
Betreff
Datum
16. Februar 2013 00:13
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
- Wie viele strafbare Delikte wurden in öffentlichen Verkehrsmitteln (U-Bahn, Bus, Bahn, Straßenbahn) und deren Haltestellen in Wien festgestellt? - Wo und wann wurden diese Straftaten im Detail jeweils verübt? - Wie verteilen sich diese Straftaten auf Drogen-, Raubdelikte, Taschendiebstahl, Körperverletzung etc.? - Welche Maßnahmen wurden konkret gesetzt, um gegen diese Verstöße vorzugehen/einzudämmen/vorzubeugen? Bitte dehnen Sie den Zeitraum Ihrer Aufzeichnungen zur Beantwortung so weit aus, wie es Ihr verfügbares Datenmaterial zulässt.
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Gerald Gartner Postanschrift Gerald Gartner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gerald Gartner
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrter Herr Gartner! Als besondere Formen der Kriminalität werden lediglich die Straftaten Raub und Tasche…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Datum
27. Februar 2013 09:50
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrter Herr Gartner! Als besondere Formen der Kriminalität werden lediglich die Straftaten Raub und Taschen-/Trickdiebstahl nach dem Tatort in öffentlichen Verkehrsmitteln separat statistisch erfasst und im Kriminalitätsbericht monatlich ausgewiesen. Die diesbezügliche Auswertung für Wien für die Jahre 2008 bis 2012, gegliedert nach Kalendermonaten, übersende ich Ihnen in der Beilage. Eine weitere Auswertung der Straftaten nach genauem (meist nicht einmal bekannten) Tatort und der genauen Tatzeit wird seitens des Bundesministeriums für Inneres allerdings nicht durchgeführt. Zu den diesbezüglichen vorbeugenden und entgegenwirkenden Maßnahmen darf ich feststellen, dass die Sicherheit in öffentlichen Verkehrsmitteln der Wiener Polizei ein großes Anliegen ist. Seit 1. November 2012 gibt es die Bereitschaftseinheit, die auch in ständiger Kooperation mit den Wiener Linien steht. 40 Beamte der Bereitschaftseinheit streifen ständig in U-Bahnen und Straßenbahnen und sorgen so für Sicherheit. 300 Sicherheitsbeamte der Wiener Linien sind im ständigen Einsatz. Die Stationswarte und "Fliegende Gruppen" fahren mit in den U-Bahnen, so dass die ca. 100 Kontrollorgane in Zivil rasch und effizient einschreiten, eingreifen oder Hilfe holen können. Dazu kommen noch 1.500 Videokameras, die für die Sicherheit der Bevölkerung sorgen. Ein weiterer Ausbau ist in Planung. Mit freundlichen Grüßen