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Kruzifix im Hörsaal

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ich möchte erfahren, wieviele Kruzifixe
a) in der Universität Wien als öffentliche Hochschule hängen
b) in österreichischen öffentlichen Hochschulen hängen
c) auf welcher Rechtsgrundlage bzw Entscheidung dieser Umstand basiert, angesichts der Tatsache, dass die Regelung in Schulklassen sich u.a. auf §2b Absatz 1 des Religionsunterrichtsgesetzes BGBl. Nr. 190/1949 stützt, laut dem die Mehrheit der SchülerInnen einer Schule dem christlichen Glauben angehören müssen, damit ein Kreuz angebracht wird.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. März 2014
  • Frist
    6. Mai 2014
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An ehemaliges Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Datum
11. März 2014 12:19
An
ehemaliges Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ich möchte erfahren, wieviele Kruzifixe a) in der Universität Wien als öffentliche Hochschule hängen b) in österreichischen öffentlichen Hochschulen hängen c) auf welcher Rechtsgrundlage bzw Entscheidung dieser Umstand basiert, angesichts der Tatsache, dass die Regelung in Schulklassen sich u.a. auf §2b Absatz 1 des Religionsunterrichtsgesetzes BGBl. Nr. 190/1949 stützt, laut dem die Mehrheit der SchülerInnen einer Schule dem christlichen Glauben angehören müssen, damit ein Kreuz angebracht wird.
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
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