Kunstwerke in Büros und öffentlichen Räumlichkeiten im Besitz der Bundesmuseen und Heeresgeschichtlichen Museums
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Ministerinnen und Minister bekommen die Möglichkeit ihre Büros mit Kunstwerken im Besitz der Bundesmuseen und des Heeresgeschichtlichen Museums auszustatten bzw. vereinzelte Objekte zu leihen. Die Kunstwerke/-objekte müssen in einem Katalog erfasst sein, den MinisterInnen bekommen, um ihre Wahl zu treffen.
Ich bitte um die Übermittlung der digitalen Kataloge der zur Verfügung stehenden Kunstobjekte.
Sollte es keinen Sammelkatalog, sondern mehrere einzelne geben, bitte ich um die Übermittlung der Einzelkataloge.
Sollten die Ministerinnen und Minister auf einem anderen Weg über die zur Verfügung stehenden Kunstwerke informiert werden, bitte ich auch hier um eine Übermittlung.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum18. Februar 2020
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14. April 2020
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