Kunstwerke in Büros und öffentlichen Räumlichkeiten im Besitz der Bundesmuseen und Heeresgeschichtlichen Museums

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ministerinnen und Minister bekommen die Möglichkeit ihre Büros mit Kunstwerken im Besitz der Bundesmuseen und des Heeresgeschichtlichen Museums auszustatten bzw. vereinzelte Objekte zu leihen. Die Kunstwerke/-objekte müssen in einem Katalog erfasst sein, den MinisterInnen bekommen, um ihre Wahl zu treffen.
Ich bitte um die Übermittlung der digitalen Kataloge der zur Verfügung stehenden Kunstobjekte.
Sollte es keinen Sammelkatalog, sondern mehrere einzelne geben, bitte ich um die Übermittlung der Einzelkataloge.
Sollten die Ministerinnen und Minister auf einem anderen Weg über die zur Verfügung stehenden Kunstwerke informiert werden, bitte ich auch hier um eine Übermittlung.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Februar 2020
  • Frist
    14. April 2020
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Kunstwerke in Büros und öffentlichen Räumlichkeiten im Besitz der Bundesmuseen und Heeresgeschichtlichen Museums [#1887]
Datum
18. Februar 2020 15:28
An
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ministerinnen und Minister bekommen die Möglichkeit ihre Büros mit Kunstwerken im Besitz der Bundesmuseen und des Heeresgeschichtlichen Museums auszustatten bzw. vereinzelte Objekte zu leihen. Die Kunstwerke/-objekte müssen in einem Katalog erfasst sein, den MinisterInnen bekommen, um ihre Wahl zu treffen. Ich bitte um die Übermittlung der digitalen Kataloge der zur Verfügung stehenden Kunstobjekte. Sollte es keinen Sammelkatalog, sondern mehrere einzelne geben, bitte ich um die Übermittlung der Einzelkataloge. Sollten die Ministerinnen und Minister auf einem anderen Weg über die zur Verfügung stehenden Kunstwerke informiert werden, bitte ich auch hier um eine Übermittlung.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Auskunftsersuchen gemäß Auskunftspflichtgesetz betreffend "Kunstwerke in Ministerbüros" Sehr geehrtAntragsteller/i…
Von
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Betreff
Auskunftsersuchen gemäß Auskunftspflichtgesetz betreffend "Kunstwerke in Ministerbüros"
Datum
20. März 2020 10:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
2020-0.165.032-1-A_-_Antwortschreiben_20.03.2020_NAME_NAME.pdf
636,8 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übermitteln wir Ihnen ein Schreiben des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport. Mit freundlichen Grüßen