Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?
2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?
3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?
4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war?
5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert?
6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?
Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen.
Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email.
Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG.
Mit freundlichen Grüßen,
Ergebnis der Anfrage
Die Beantwortung:
1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?
Es wurde niemand gestrichen.
2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?
Es wurde kein NWS gestrichen.
3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?
102 Personen
4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war?
Es wurden sämtliche NWS der Gemeinde angeschrieben.
Jene NWS, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht wahlberechtigt waren und ihr erhaltenes Wählerevidenzblatt rückgeschickt haben, wurden in die Wählerevidenz aufgenommen.
5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert?
Es gab keine Streichungen.
6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?
Es gab im Zeitraum der Wählerverzeichnisauflage einen Antrag um Eintragung. Die Gemeindewahlbehörde hat diese Person in die Wählerevidenz per ordnungsgemäßem Beschluss aufgenommen und die Person war sodann auch für die LTW 2018 wahlberechtigt und ist auch in Zukunft wahlberechtigt.
Anfrage erfolgreich
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Datum14. März 2018
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9. Mai 2018
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