Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister

Verwendetes Gesetz: NÖ Auskunftsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:

1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?

2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?

3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?

4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war?

5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert?

6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?

Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen.

Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email.

Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. März 2018
  • Frist
    10. Mai 2018
  • 0 Follower:innen
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft…
An Muckendorf-Wipfing, Niederösterreich Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister [#1154]
Datum
15. März 2018 11:21
An
Muckendorf-Wipfing, Niederösterreich
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen? 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen? 3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt? 4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war? 5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert? 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben? Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen. Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email. Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG. Mit freundlichen Grüßen,
Mathias Huter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Muckendorf-Wipfing, Niederösterreich
Sehr geehrter Herr Huter, wir ersuchen um Überweisung der Eingabegebühr gem. § 14 TP 6 Z 1 Gebührengesetz in Höhe …
Von
Muckendorf-Wipfing, Niederösterreich
Betreff
AW: Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister [#1154]
Datum
27. März 2018 16:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Huter, wir ersuchen um Überweisung der Eingabegebühr gem. § 14 TP 6 Z 1 Gebührengesetz in Höhe von € 14,30 auf unser Konto IBAN: AT87 3288 0000 0382 3580 (siehe Anhang). Eine Beantwortung Ihrer Fragen erfolgt so rasch wie möglich. Mit freundlichen Grüßen
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihre Rückmeldung! Ich möchte ergänzend zu meinem Auskunftsbegehren anme…
An Muckendorf-Wipfing, Niederösterreich Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
AW: AW: Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister [#1154]
Datum
11. April 2018 15:44
An
Muckendorf-Wipfing, Niederösterreich
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihre Rückmeldung! Ich möchte ergänzend zu meinem Auskunftsbegehren anmerken: Ich engagiere mich als Generalsekretär des Vereins Forum Informationsfreiheit (www.informationsfreiheit.at) für eine Stärkung von demokratischen Grundrechten sowie für mehr Transparenz in Politik und Verwaltung. Die beantragten Auskünfte werden wir für eine Analyse des NÖ Wahlsystems verwenden und samt den detaillierten Daten veröffentlichen. Unser Verein leistet einen Beitrag zu öffentlichen Debatten, unter anderem durch Publikationen, öffentliche Diskussionsveranstaltungen und Stellungnahmen im Rahmen parlamentarischer Begutachtungen. Unsere gesellschaftliche Rolle ist deshalb, im Sinne von Erkenntnissen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, mit der von JournalistInnen vergleichbar. Ich weise darauf hin, dass das Gebührengesetz keine Gebühren für Eingaben vorsieht, wenn Anfragen im öffentlichen Interesse liegen. Zahlreiche Gemeinden haben für meine Anfrage keine Gebühren in Rechnung gestellt, eine Auflistung (die wir weiter aktualisieren) finden Sie unter: https://www.informationsfreiheit.at/2018/04/09/waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen um die Beantwortung meiner Anfrage! Mit freundlichen Grüßen, Mathias Huter Anfragenr: 1154 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Muckendorf-Wipfing, Niederösterreich
Sehr geehrter Herr Huter, wie Sie sicher schon von anderen Gemeinden erfahren haben, empfiehlt der NÖ Gemeindebun…
Von
Muckendorf-Wipfing, Niederösterreich
Betreff
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Datum
12. April 2018 15:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Huter, wie Sie sicher schon von anderen Gemeinden erfahren haben, empfiehlt der NÖ Gemeindebund die Vergebührungsforderungen vorerst ruhend zu stellen. Wir stellen daher unsere Forderung, Re Nr. 0 2859 1, ruhend. Hiermit erteilen wir Ihnen wie gewünscht Auskunft: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen? 81 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen? 0 3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt? 260 4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war? Information inkl. Wähleranlageblatt an „Nebenwohnsitzer“ am 27.07.2017 Wenn kein Wähleranlageblatt einlangte – Information inkl. Wähleranlageblatt und Hinweis über mögliche Streichung am 21.09.2017 Wenn kein Besitz in Gemeinde und kein Wähleranlageblatt einlangte erfolgte Streichung – Information über Streichung mit Schreiben vom 07.11.2017 5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert? 81 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben? 1 - 1 Mit freundlichen Grüßen
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrt<< Anrede >> Ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Anfrage und die Benachrichtigung…
An Muckendorf-Wipfing, Niederösterreich Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
AW: Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister [#1154]
Datum
13. April 2018 17:11
An
Muckendorf-Wipfing, Niederösterreich
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Anfrage und die Benachrichtigung, dass die Vergebührungsforderung vorerst ruhend gestellt wurde – Sie sind die erste Gemeinde, die mich über dieses Vorgehen informiert. Mit freundlichen Grüßen, Mathias Huter Anfragenr: 1154 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>