Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister

Verwendetes Gesetz: NÖ Auskunftsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:

1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?

2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?

3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?

4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war?

5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert?

6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?

Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen.

Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email.

Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. März 2018
  • Frist
    10. Mai 2018
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Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft…
An Retz, Niederösterreich Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister [#1234]
Datum
15. März 2018 13:59
An
Retz, Niederösterreich
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen? 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen? 3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt? 4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war? 5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert? 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben? Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen. Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email. Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG. Mit freundlichen Grüßen,
Mathias Huter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Retz, Niederösterreich
Sehr geehrter Herr Huter, der Niederösterreichische Landtag hat am 22. Juni 2017 eine Novelle des NÖ Landesbürger…
Von
Retz, Niederösterreich
Betreff
AW: Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister [#1234]
Datum
15. März 2018 14:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Huter, der Niederösterreichische Landtag hat am 22. Juni 2017 eine Novelle des NÖ Landesbürgerevidenzengesetzes beschlossen, mit der ab 1. Juli 2017 unter anderem einige Änderungen für „Zweitwohnsitzer“ in Kraft getreten sind. Das Vorliegen eines ordentlichen Wohnsitzes ist die Grundvoraussetzung für das Wahlrecht bei Landtags- und/oder Gemeinderatswahlen bzw. für die Eintragung in die Wählerevidenz. Ab 1. Juli 2017 müssen nun Personen bei der Anmeldung eines Zweitwohnsitzes an der Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes zur Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes mitwirken und ein Wählerevidenzblatt ausfüllen. Die Behörde hat auf Grund dieser Daten und allfälliger weiterer Erhebungen festzustellen, ob ein ordentlicher Wohnsitz für Landtags- und Gemeinderatswahlen vorliegt oder nicht. Hier die Daten der Stadtgemeinde Retz: 852 Personen wurden angeschrieben (alle Nebenwohnsitze der Stadtgemeinde Retz) 460 Formulare sind retour gekommen 392 Formulare sind (trotz zweimaligem Anschreiben) nicht retour gekommen. 366 Personen wurden aus der Wählerevidenz gestrichen davon 42 aufgrund der Beurteilung durch den Bürgermeister (kein ordentlicher Wohnsitz / zu geringe Aufenthaltszeit / etc. ) – am abgegebenen Formular ersichtlich - und 324 aufgrund des nicht abgegebenen Formulars. Diese 366 Personen haben eine Verständigung über die Streichung bekommen. Darin befindet sich auch ein Hinweis, dass die Möglichkeit besteht, sich noch in die Landeswählerevidenz „hineinzureklamieren“. 98 Personen haben sich in der Zwischenzeit freiwillig abgemeldet / umgemeldet oder haben auf das Wahlrecht verzichtet. (Stand Dezember 2017) 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen? 366 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen? 42 3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt? 388 4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war? Zweimaliges Anschreiben. Notwendig ist zumindest ein regelmäßiger Aufenthalt. Nur "ich habe das Haus geerbt" oder "2 Wochen im Jahr" ist jedenfalls zu wenig. 5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert? 366 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben? 10 Anträge trafen ein / alle 10 wurden wieder aufgenommen. 1 Antrag auf Löschung aus dem Wählerverzeichnis traf ein / wurde nicht stattgegeben. Anbei die entsprechenden Musterbriefe dazu. 1. Anschreiben 2. Erinnerungsschreiben 3. Verständigung der Streichung Mit freundlichen Grüßen
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre so rasche, ausführliche und informative Beantwortung mei…
An Retz, Niederösterreich Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
AW: AW: Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister [#1234]
Datum
16. März 2018 16:51
An
Retz, Niederösterreich
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre so rasche, ausführliche und informative Beantwortung meiner Anfrage! Mit freundlichen Grüßen, Mathias Huter Anfragenr: 1234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>