Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister

Verwendetes Gesetz: NÖ Auskunftsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:

1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?

2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?

3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?

4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war?

5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert?

6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?

Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen.

Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email.

Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. März 2018
  • Frist
    11. Mai 2018
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Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft…
An Weitra, Niederösterreich Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister [#1456]
Datum
16. März 2018 15:27
An
Weitra, Niederösterreich
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen? 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen? 3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt? 4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war? 5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert? 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben? Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen. Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email. Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG. Mit freundlichen Grüßen,
Mathias Huter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Weitra, Niederösterreich
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Anlage darf im Auftrag von Bgm Raimund Fuchs übergeben werden. Vielen Dank für…
Von
Weitra, Niederösterreich
Betreff
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister [#1456] Anfragebeantwortung
Datum
6. April 2018 10:57
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,0 MB
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Anlage darf im Auftrag von Bgm Raimund Fuchs übergeben werden. Vielen Dank für Ihre Anfrage! Beste Grüße aus Weitra! StADir. Friedrich Winkler Akadem. Verwaltungsmanager (CP) Stadtgemeinde Weitra Rathausplatz 1 3970 Weitra Tel: +43 2856 5006 Fax: +43 2856 3148 Email: <<E-Mail-Adresse>> www.weitra.gv.at www.wohnen-im-waldviertel.at www.facebook.com/StadtgemeindeWeitra     HINWEIS AUF VERTRAULICHKEIT: Diese Nachricht ist ausschließlich für denjenigen bestimmt, an den sie adressiert ist und kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder dieses E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie dieses Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieses Mails ist nicht gestattet (wir verweisen dazu auch auf § 93 Abs 4 TKG 2003). CONFIDENTIALITY: This message is intended only for the use of the individuality or entity to which it is addressed and may contain information that is privileged, confidential and exempt from disclosure. If you are not the intended recipient (or have received this e-mail in error) please notify the sender immediately and destroy this e-mail. Any unauthorised copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail is strictly forbidden (we refer also to § 93 Abs 4 TKG 2003). Think before print! Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie dieses Mail ausdrucken!