Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister

Verwendetes Gesetz: NÖ Auskunftsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:

1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?

2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?

3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?

4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war?

5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert?

6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?

Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen.

Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email.

Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. März 2018
  • Frist
    11. Mai 2018
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Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft…
An Ziersdorf, Niederösterreich Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister [#1488]
Datum
16. März 2018 15:57
An
Ziersdorf, Niederösterreich
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen? 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen? 3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt? 4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war? 5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert? 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben? Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen. Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email. Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG. Mit freundlichen Grüßen,
Mathias Huter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Auskunftsbegehren: Streichungen aus Wählerregister – ergänzende Begründung [#1488] Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Ziersdorf, Niederösterreich Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
Auskunftsbegehren: Streichungen aus Wählerregister – ergänzende Begründung [#1488]
Datum
17. April 2018 15:45
An
Ziersdorf, Niederösterreich
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, in Bezug auf das von mir im März übermittelte Auskunftsbegehren betreffend "Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister" möchte ich ergänzend anmerken: Ich engagiere mich als Generalsekretär des Vereins Forum Informationsfreiheit (https://www.informationsfreiheit.at) für eine Stärkung von demokratischen Grundrechten sowie für mehr Transparenz in Politik und Verwaltung. Die beantragten Auskünfte werden wir für eine Analyse des NÖ Wahlsystems verwenden und samt den detaillierten statistischen Daten veröffentlichen. Die Anfrage liegt im öffentlichen Interesse. Es liegt kein Privatinteresse vor. Unser Verein leistet einen Beitrag zu öffentlichen Debatten, unter anderem durch Publikationen, öffentliche Diskussionsveranstaltungen und Stellungnahmen im Rahmen parlamentarischer Begutachtungen. Unsere gesellschaftliche Rolle ist deshalb (im Sinne von Erkenntnissen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte) mit der von JournalistInnen vergleichbar. Zahlreiche Gemeinden haben für eine idente Anfrage keine Gebühren in Rechnung gestellt, eine Auflistung (die wir weiter aktualisieren) finden Sie unter: https://www.informationsfreiheit.at/2018/04/09/waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten in der Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe eine die Privatinteressen des Einschreiters berührende Angelegenheit betrifft." (https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben, mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung abgegeben wird, sind gemäß § 14 TP 6 Abs. 5 Z 17 GebG gebührenbefreit (Gebührenrichtlinie, Rz 305). Eine (formlose) Auskunftserteilung per Email genügt mir, eine postalische Antwort ist nicht nötig. Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen um die Beantwortung meiner Anfrage! Mit freundlichen Grüßen, Mathias Huter Anfragenr: 1488 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Ziersdorf, Niederösterreich
Sehr geehrter Herr Huter ! In der Gemeinde Ziersdorf wurden ca. 600 Personen mit Nebenwohnsitz erstmals im Sommer…
Von
Ziersdorf, Niederösterreich
Betreff
AW: Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister [#1488]
Datum
16. Mai 2018 11:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Huter ! In der Gemeinde Ziersdorf wurden ca. 600 Personen mit Nebenwohnsitz erstmals im Sommer 2017 angeschrieben. Knapp 230 Personen haben geantwortet – keine Streichungen. Im Herbst wurden die restlichen 370 Personen neuerlich angeschrieben. Nur 65 Personen haben geantwortet – keine Streichungen. Weiters haben rund 20 Personen von sich aus auf das Wahlrecht schriftlich verzichtet. Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl lag lt. den Vorgaben der LWO im Dezember auf. Im Auflagezeitraum hat keine einzige Person Einsicht genommen. Die Anzahl der Wahlberechtigten wird nur gesamt erfasst – siehe Tabelle Schöne Grüße Franz Klepp Standesamt/Gemeindeamt 3710 Ziersdorf 02956/2204-11 Marktgemeinde [X] [X] Ziersdorf Wahlbe- Wahlbe- Abgegebene Abgegebene Wahlbeteili- Wahlbeteili- Ungültige Ungültige Gültige Gültige Sprengel rechtigte rechtigte Stimmen Stimmen gung in % gung in % Stimmen Stimmen Stimmen Stimmen 2013 2018 2013 2018 2013 2018 2013 2018 2013 2018 Ziersdorf I 787 697 572 460 72,68 66,0 12 9 560 451 Ziersdorf II 515 702 410 502 79,61 71,5 11 16 399 486 Gettsdorf 191 215 167 171 87,43 79,5 0 5 167 166 Hollenstein 91 94 71 69 78,02 73,4 2 2 69 67 Fahndorf 173 164 135 117 78,03 71,3 4 2 131 115 Kiblitz 130 129 112 106 86,15 82,2 1 2 111 104 Rohrbach 250 225 195 175 78,00 77,8 10 6 185 169 Dippersdorf 89 79 68 55 76,40 69,6 2 3 66 52 Radlbrunn 354 338 290 250 81,92 74,0 6 6 284 244 Großmeiseldorf 427 418 359 311 84,07 74,4 7 5 352 306 Summe 3007 3061 2379 2216 79,12 72,4 55 56 2324 2160 _____________________________________________ Von: Johann Gartner Gesendet: Montag, 19. März 2018 07:18 An: Franz Klepp Betreff: WG: Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister [#1488] Lieber Franz! Bitte um Beantwortung (nach vorheriger Rückfrage bei der BH, ob o.k.?) - Danke! MfG Hans