Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister

Verwendetes Gesetz: NÖ Auskunftsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:

1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?

2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?

3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?

4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war?

5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert?

6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?

Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen.

Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email.

Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. März 2018
  • Frist
    9. Mai 2018
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Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft…
An Aggsbach, Niederösterreich Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister [#935]
Datum
14. März 2018 14:08
An
Aggsbach, Niederösterreich
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen? 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen? 3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt? 4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war? 5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert? 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben? Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen. Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email. Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG. Mit freundlichen Grüßen,
Mathias Huter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Aggsbach, Niederösterreich
Sehr geehrter Herr Huter! Die Beantwortung Ihrer Anfrage ist fertig. Aufgrund der Bestimmungen des Gebührengesetz…
Von
Aggsbach, Niederösterreich
Betreff
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister [#935]
Datum
17. April 2018 10:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Huter! Die Beantwortung Ihrer Anfrage ist fertig. Aufgrund der Bestimmungen des Gebührengesetzes haben wir vor Auskunftserteilung nachzufragen, wofür genau die angefragten Informationen benötigt werden. Gleichzeitig bitten wir um eine Legitimation Ihrerseits. Gemäß dieser Fakten haben wir nämlich zu entscheiden, ob für Ihre Anfrage eine Gebühr nach dem Gebührengesetz vorgeschrieben werden muss. In Erwartung Ihrer Stellungnahme, verbleibe ich mfG Bgm. Hannes Ottendorfer Marktgemeinde Aggsbach A-3641 Aggsbach Markt 48 Tel. 02712/214-10 Handy: 0676/3368601 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> www.aggsbach.gv.at
Aggsbach, Niederösterreich
Sehr geehrter Herr Huter! Anbei das Antwortschreiben unserer Gemeinde zu Ihrem Antrag auf Auskunftserteilung. mf…
Von
Aggsbach, Niederösterreich
Betreff
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister [#935]
Datum
17. April 2018 12:15
Status
geschwärzt
544,2 KB
Sehr geehrter Herr Huter! Anbei das Antwortschreiben unserer Gemeinde zu Ihrem Antrag auf Auskunftserteilung. mfG Bgm. Hannes Ottendorfer Marktgemeinde Aggsbach A-3641 Aggsbach Markt 48 Tel. 02712/214-10 Handy: 0676/3368601 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> www.aggsbach.gv.at