Sehr geehrter Herr Hametner,
bezugnehmend auf Ihr am 1. September 2025 beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) eingelangtes Informationsbegehren dürfen die von Ihnen begehrten Informationen wie folgt fristgerecht zur Verfügung gestellt werden:
Beiliegend finden Sie bitte das Dokument "IFG - Leitfaden für Führungskräfte und interessierte Mitarbeitende" und damit die internen Leitlinien, Regeln und Handlungsanweisungen, die im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) an alle Mitarbeitenden des Ressorts ausgegeben wurden. Darüber hinaus haben wir mit einer internen Kommunikationskampagne und umfangreichen Unterstützungsangeboten sämtliche Mitarbeitenden auf die Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes vorbereitet.
Zu den gesetzten Maßnahmen zählen:
- Online- und Präsenzschulungen
- Hauseigenes, verpflichtend zu absolvierendes E-Learning
- Weitere Orientierungshilfen und Praxisleitfäden für die technische Umsetzung des IFGs
- Vorlagen und eine interaktive Checkliste für die Beantwortung schriftlicher Informationsbegehren, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten
- Vorlagen und eine interaktive Checkliste für das Bescheidverfahren, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten
Informationen von allgemeinen Interesse, die nicht aufgrund von § 6 IFG geheim zu halten sind, werden vom BMASGPK ab 1. September 2025 bereits im Informationsregister auf
www.data.gv.at<http://www.data.gv.at… veröffentlicht. Der Vollständigkeit halber ist anzumerken, dass Veröffentlichungen in besonderen öffentlichen elektronischen Registern der proaktiven Informationspflicht gemäß IFG vorgehen (vgl. § 16 IFG).
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit,
Pflege und Konsumentenschutz
Sektion I - Präsidialangelegenheiten, Supportfunktion, IT
Gruppe B/Abteilung 9 - Compliance, Veranstaltungs- und Auszeichnungsmanagement,
Sonderprojekte, Bürger:innenanfragen
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Abteilungsleiterin
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Stubenring 1, 1010 Wien
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www.sozialministerium.gv.at<http://w…
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