Lichtbild-Abfrage aus dem FSR über EKIS

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ich wurde vom BMVIT ans BMI verwiesen, da EKIS eine BMI-Anwendung ist

Ich ersuche um Beantwortung folgender Fragen:

1) Ist derzeit eine automatisierte Abfrage von Lichtbildern aus dem FSR über EKIS oder sonstige BMI-Portale möglich?

2) Wie viele Lichtbild-Abfragen werden pro Jahr (oder in einem anderen erfassten Zeitraum) aus dem FSR getätigt?

3) Wer besitzt die Berechtigung zu dieser Abfrage? Bitte um Angabe einer Organisationseinheit (z.b. LPDs, LKAs, BK) oder eines Personenkreises.

4) Unter welchen Vorraussetzungen ist die Abfrage des Lichtbildes zulässig ? (z.b. Deliktarten...)

5) Bei welcher Stelle findet die Protokollierung der Zugriffe statt und wie ist die Kontrolle bzw. der Rechtsschutz für Betroffene gewährleistet?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. April 2018
  • Frist
    29. Mai 2018
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Lichtbild-Abfrage aus dem FSR über EKIS [#1512]
Datum
3. April 2018 15:44
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ich wurde vom BMVIT ans BMI verwiesen, da EKIS eine BMI-Anwendung ist Ich ersuche um Beantwortung folgender Fragen: 1) Ist derzeit eine automatisierte Abfrage von Lichtbildern aus dem FSR über EKIS oder sonstige BMI-Portale möglich? 2) Wie viele Lichtbild-Abfragen werden pro Jahr (oder in einem anderen erfassten Zeitraum) aus dem FSR getätigt? 3) Wer besitzt die Berechtigung zu dieser Abfrage? Bitte um Angabe einer Organisationseinheit (z.b. LPDs, LKAs, BK) oder eines Personenkreises. 4) Unter welchen Vorraussetzungen ist die Abfrage des Lichtbildes zulässig ? (z.b. Deliktarten...) 5) Bei welcher Stelle findet die Protokollierung der Zugriffe statt und wie ist die Kontrolle bzw. der Rechtsschutz für Betroffene gewährleistet?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in