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Lockdown

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:

der Lockdown mag sicher im Allgemeinen seine Berechtigung haben, aber das Schliessen von Cafes und Restaurants wähend des Tages ist meiner Meinung nach falsch! Denn wenn, so wie bisher nur an Sitzplätzen und bei Registrierung und Maskenpflicht beim bewegen im Lokal und noch dazu der Abstand von mindestens 1 Meter eingehalten wird - so wie bisher - dann glaube ich hätte man diese Lokale während des Tages geöffnet lassen können! jetzt besteht die Gefahr , dass sich die Menschen privat und unkontrilliert treffen! Und dann ist die Gefahr grösser für uns alle! Denn da kontrolliert niemanden ! Herr Vizekanzler sagen Sie ihrem Partner und Politfunktionär - Kurz - dies !Trauen Sie sich bitte !!!!!!!!!!!! Ich bin ein alter Haudegen -75 jahre und KR -würde mich freuen von Ihnen zu hören !Beste Grüsse aus Tirol !

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.

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  • Datum
    2. November 2020
  • Frist
    28. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Lockdown [#2080]
Datum
2. November 2020 13:28
An
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: der Lockdown mag sicher im Allgemeinen seine Berechtigung haben, aber das Schliessen von Cafes und Restaurants wähend des Tages ist meiner Meinung nach falsch! Denn wenn, so wie bisher nur an Sitzplätzen und bei Registrierung und Maskenpflicht beim bewegen im Lokal und noch dazu der Abstand von mindestens 1 Meter eingehalten wird - so wie bisher - dann glaube ich hätte man diese Lokale während des Tages geöffnet lassen können! jetzt besteht die Gefahr , dass sich die Menschen privat und unkontrilliert treffen! Und dann ist die Gefahr grösser für uns alle! Denn da kontrolliert niemanden ! Herr Vizekanzler sagen Sie ihrem Partner und Politfunktionär - Kurz - dies !Trauen Sie sich bitte !!!!!!!!!!!! Ich bin ein alter Haudegen -75 jahre und KR -würde mich freuen von Ihnen zu hören !Beste Grüsse aus Tirol ! Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Auskunftsbegehren gemäß Auskunftspflichtgesetz betr. "ASKÖ-Förderungen" Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übermit…
Von
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Betreff
Auskunftsbegehren gemäß Auskunftspflichtgesetz betr. "ASKÖ-Förderungen"
Datum
17. Dezember 2020 11:14
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
2020-0.751.325-1-A_-_Antwortschreiben_17.12.2020_NAME_NAME.pdf
644,2 KB
image001.png
10,6 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übermitteln wir Ihnen ein Schreiben des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport. Mit freundlichen Grüßen
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