"Löffeltrick" zur Verhinderung von Verschleppung zur Zwangsheirat und Genitalverstümmelung

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

In den sozialen Medien kursiert der sogenannte „Löffeltrick" als vermeintliche Hilfestellung für Mädchen, die befürchten, von ihren Familien ins Ausland verschleppt und dort zwangsverheiratet zu werden. Die Idee dahinter: Das Mädchen versteckt einen ungefährlichen Metallgegenstand, zum Beispiel einen Löffel, in ihrer Kleidung, bevor sie die Sicherheitskontrolle am Flughafen passiert. Der Gegenstand soll den Metalldetektor auslösen, was idealerweise dazu führt, dass das Mädchen zur weiteren Kontrolle in einen separaten Raum gebeten wird. Dort, so die Hoffnung, könnte sie sich dem Sicherheitspersonal anvertrauen und um Hilfe bitten.

Zwangsheirat ist eine massive Menschrechtsverletzung. Natürlich möchten empathische Menschen den Mädchen in Not helfen und verbreiten diese Information. Allerdings ist es wichtig, die möglichen Risiken und Gefahren zu bedenken, da nicht selten gut gemeinte Ratschläge in solchen Videos und Reels mehr Schaden als Nutzen anrichten.

Es ist jedenfalls besser für ein Mädchen, rechtzeitig eine kompetente Beratungsstelle aufzusuchen, von denen es in jedem Bundesland mehrere gibt. Doch nicht immer ist ein junges Mädchen bereit dazu und Videos zum Löffeltrick können Mädchen ein trügerisches Gefühl geben, in letzter Konsequenz habe sie noch diese ultimo ratio Möglichkeit.

Folgende Frage stelle ich Ihnen daher:
• Ist es richtig, dass ein Esslöffel oder Münzen bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen anschlagen?
• Sind die Beamt*innen geschult, den „Löffeltrick“ zu erkennen?
• Können Minderjährige ohne einen Elternteil mit den Beamt*innen reden?
• Wird umgehend die Unterstützung des Kinder- und Jugendhilfeträgers eingeholt, damit diese Einrichtung nach den Bestimmungen des AußerStrG das Reisedokument vorläufig beschlagnahmt?
• Wie geht es weiter? Wird tatsächlich die Ausreise gegen den Willen der Eltern und ohne Gerichtsbeschluss verhindert und kommt das Mädchen bestimmt in eine Not-Unterkunft?
• Wenn nein, ist es dann nicht sogar besser, einen gefährlichen Gegenstand zu verstecken, damit das Kind festgenommen wird und dadurch ganz bestimmt nicht die Auslandsreise anzutreten? (Ich weiß schon, eine Straftat darf keinesfalls beworben werden, aber man kann die Situation sachlich darstellen.)
• Kennen Sie Fälle in Österreich oder haben Sie im Wege der polizeilichen Zusammenarbeit gesichert davon gehört, dass der Löffeltrick schon funktionierte?
• Hat die Republik Österreich schon ein zwangsverheiratetes Mädchen aus dem Ausland aufgrund ihres Hilfeersuchen gegen den Willen der Eltern und des Ehemannes nach Österreich zurückgeholt?
• Wollen Sie mir etwas anderes zu diesem Thema mitteilen?

Zusatzfragen:
All diese Fragen habe ich Ihnen schon im Oktober gestellt. Warum antworten Sie auf Fragen besorgter und engagierter Bürger nicht? Interessiert Sie das Thema Zwangsverheiratung nicht? Sind Sie nicht daran interessiert, dass Multiplikatoren Aufklärung leisten? Wozu haben Sie eigentlich eine Medienstelle? Welche Maßnahmen werden Sie treffen, dass in Zukunft Anfragen von Bürger*innen beantwortet werden?

Warte auf Antwort

  • Datum
    27. November 2024
  • Frist
    22. Januar 2025
  • 3 Follower:innen
Clemens Lintschinger (Autor)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Clemens Lintschinger (Autor)
Betreff
"Löffeltrick" zur Verhinderung von Verschleppung zur Zwangsheirat und Genitalverstümmelung [#3251]
Datum
27. November 2024 15:17
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
In den sozialen Medien kursiert der sogenannte „Löffeltrick" als vermeintliche Hilfestellung für Mädchen, die befürchten, von ihren Familien ins Ausland verschleppt und dort zwangsverheiratet zu werden. Die Idee dahinter: Das Mädchen versteckt einen ungefährlichen Metallgegenstand, zum Beispiel einen Löffel, in ihrer Kleidung, bevor sie die Sicherheitskontrolle am Flughafen passiert. Der Gegenstand soll den Metalldetektor auslösen, was idealerweise dazu führt, dass das Mädchen zur weiteren Kontrolle in einen separaten Raum gebeten wird. Dort, so die Hoffnung, könnte sie sich dem Sicherheitspersonal anvertrauen und um Hilfe bitten. Zwangsheirat ist eine massive Menschrechtsverletzung. Natürlich möchten empathische Menschen den Mädchen in Not helfen und verbreiten diese Information. Allerdings ist es wichtig, die möglichen Risiken und Gefahren zu bedenken, da nicht selten gut gemeinte Ratschläge in solchen Videos und Reels mehr Schaden als Nutzen anrichten. Es ist jedenfalls besser für ein Mädchen, rechtzeitig eine kompetente Beratungsstelle aufzusuchen, von denen es in jedem Bundesland mehrere gibt. Doch nicht immer ist ein junges Mädchen bereit dazu und Videos zum Löffeltrick können Mädchen ein trügerisches Gefühl geben, in letzter Konsequenz habe sie noch diese ultimo ratio Möglichkeit. Folgende Frage stelle ich Ihnen daher: • Ist es richtig, dass ein Esslöffel oder Münzen bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen anschlagen? • Sind die Beamt*innen geschult, den „Löffeltrick“ zu erkennen? • Können Minderjährige ohne einen Elternteil mit den Beamt*innen reden? • Wird umgehend die Unterstützung des Kinder- und Jugendhilfeträgers eingeholt, damit diese Einrichtung nach den Bestimmungen des AußerStrG das Reisedokument vorläufig beschlagnahmt? • Wie geht es weiter? Wird tatsächlich die Ausreise gegen den Willen der Eltern und ohne Gerichtsbeschluss verhindert und kommt das Mädchen bestimmt in eine Not-Unterkunft? • Wenn nein, ist es dann nicht sogar besser, einen gefährlichen Gegenstand zu verstecken, damit das Kind festgenommen wird und dadurch ganz bestimmt nicht die Auslandsreise anzutreten? (Ich weiß schon, eine Straftat darf keinesfalls beworben werden, aber man kann die Situation sachlich darstellen.) • Kennen Sie Fälle in Österreich oder haben Sie im Wege der polizeilichen Zusammenarbeit gesichert davon gehört, dass der Löffeltrick schon funktionierte? • Hat die Republik Österreich schon ein zwangsverheiratetes Mädchen aus dem Ausland aufgrund ihres Hilfeersuchen gegen den Willen der Eltern und des Ehemannes nach Österreich zurückgeholt? • Wollen Sie mir etwas anderes zu diesem Thema mitteilen? Zusatzfragen: All diese Fragen habe ich Ihnen schon im Oktober gestellt. Warum antworten Sie auf Fragen besorgter und engagierter Bürger nicht? Interessiert Sie das Thema Zwangsverheiratung nicht? Sind Sie nicht daran interessiert, dass Multiplikatoren Aufklärung leisten? Wozu haben Sie eigentlich eine Medienstelle? Welche Maßnahmen werden Sie treffen, dass in Zukunft Anfragen von Bürger*innen beantwortet werden?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Clemens Lintschinger Anfragenr: 3251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3251/ Postanschrift Clemens Lintschinger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Clemens Lintschinger (Autor)