Luftfahrtsicherheitsgesetz: Regelung zur Durchsuchung wenn keine Person desselben Geschlechts verfügbar ist

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Guten Tag

hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:

§ 3. Abs. 1. LSG schreibt vor "Die händische Durchsuchung der Kleidung ist von einem Menschen desselben Geschlechts vorzunehmen"

1. Wie wird das Geschlecht der zu durchsuchenden Person festgestellt?
2. Welche Relevanz kommt der Geschlechtsangabe der Person (Selbstauskunft) bzw. jener im Reisedokument, im Personenstand bzw. auf dem Flugticket bei der Exekution dieser Regelung zu?
3. Wie ist damit umzugehen, wenn unterschiedliche Geschlechtsangaben nicht zusammenpassen, insbesondere:
- 3a. Wenn das Geschlecht im Pass und im Flugticket unterschiedlich sind (z.B. weil die Airline nur binäre Geschlechtseinträge erlaubt)
- 3b. Wenn das Geschlecht im Pass und Flugticket gleich sind, aber beide nicht zum Personenstand passen (z.B. weil die Änderung so kürzlich erfolgt, dass noch kein neuer Pass beantragt werden konnte oder ausgestellt wurde)
- 3c. Wenn das Geschlecht der Person (lt. Selbstauskunft) nicht zum Pass passt (aber ggf. zum Flugticket) (z.B. weil eine Änderung beantragt wurde, aber noch nicht erfolgt ist).
4. § 121. Abs. 3. STPO sieht vor "Eine Durchsuchung [...] ist stets von einer Person desselben Geschlechts oder von einem Arzt unter Achtung der Würde der zu untersuchenden Person vorzunehmen." Das LSG enthält keine Regelung zur Durchsuchung durch einen Arzt oder Wahrung der Würde. Wie ist bei der Durchsuchung einer Person, deren Geschlecht nicht männlich oder weiblich ist, vorzugehen, wenn es bei den Sicherheitskräften keine Person desselben Geschlechts gibt?

Dies ist eine Anfrage im Auftrag von Venib - Verein Nicht-Binär, demnach agiere ich als Social Watchdog im Sinne der VwGH Entscheidung Ra 2017/03/0083-6. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.

Mit freundlichen Grüßen

Pepper Gray

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. März 2023
  • Frist
    23. Mai 2023
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Pepper Gray
Guten Tag hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: § 3. Abs. 1. LSG…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Pepper Gray
Betreff
Luftfahrtsicherheitsgesetz: Regelung zur Durchsuchung wenn keine Person desselben Geschlechts verfügbar ist [#2859]
Datum
28. März 2023 10:22
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: § 3. Abs. 1. LSG schreibt vor "Die händische Durchsuchung der Kleidung ist von einem Menschen desselben Geschlechts vorzunehmen" 1. Wie wird das Geschlecht der zu durchsuchenden Person festgestellt? 2. Welche Relevanz kommt der Geschlechtsangabe der Person (Selbstauskunft) bzw. jener im Reisedokument, im Personenstand bzw. auf dem Flugticket bei der Exekution dieser Regelung zu? 3. Wie ist damit umzugehen, wenn unterschiedliche Geschlechtsangaben nicht zusammenpassen, insbesondere: - 3a. Wenn das Geschlecht im Pass und im Flugticket unterschiedlich sind (z.B. weil die Airline nur binäre Geschlechtseinträge erlaubt) - 3b. Wenn das Geschlecht im Pass und Flugticket gleich sind, aber beide nicht zum Personenstand passen (z.B. weil die Änderung so kürzlich erfolgt, dass noch kein neuer Pass beantragt werden konnte oder ausgestellt wurde) - 3c. Wenn das Geschlecht der Person (lt. Selbstauskunft) nicht zum Pass passt (aber ggf. zum Flugticket) (z.B. weil eine Änderung beantragt wurde, aber noch nicht erfolgt ist). 4. § 121. Abs. 3. STPO sieht vor "Eine Durchsuchung [...] ist stets von einer Person desselben Geschlechts oder von einem Arzt unter Achtung der Würde der zu untersuchenden Person vorzunehmen." Das LSG enthält keine Regelung zur Durchsuchung durch einen Arzt oder Wahrung der Würde. Wie ist bei der Durchsuchung einer Person, deren Geschlecht nicht männlich oder weiblich ist, vorzugehen, wenn es bei den Sicherheitskräften keine Person desselben Geschlechts gibt? Dies ist eine Anfrage im Auftrag von Venib - Verein Nicht-Binär, demnach agiere ich als Social Watchdog im Sinne der VwGH Entscheidung Ra 2017/03/0083-6. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Mit freundlichen Grüßen Pepper Gray
Pepper Gray Anfragenr: 2859 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2859/ Postanschrift Pepper Gray << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrte*r Pepper Gray, bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 28.03.2023 teilen wir Ihnen mit, dass wir Sie höfli…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
AW: Luftfahrtsicherheitsgesetz: Regelung zur Durchsuchung wenn keine Person desselben Geschlechts verfügbar ist [#2859]
Datum
14. April 2023 08:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte*r Pepper Gray, bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 28.03.2023 teilen wir Ihnen mit, dass wir Sie höflichst um Mitteilung ersuchen, ob Sie Ihr Begehren auf Auskunftserteilung nach dem Auskunftspflichtgesetz als Privatperson oder als Vertreter des Vereins Venib – Verein Nicht-Binär – stellen. Sollte es sich um eine Anfrage des Vereins Nicht-Binär handeln, in dessen Namen Sie stellvertretend auftreten, darf um Übermittlung einer Vollmacht des durch die Vereinsstatuten legitimierten Vertretungsorgans ersucht werden. Bitte übermitteln Sie diese an das Bürgerservice des Bundesministeriums für Inneres. Wir ersuchen Sie um Verständnis, dass ohne diese Information, Ihre Anfrage ansonsten nicht weiter bearbeitet werden kann. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Inneres
Guten Tag, bezugnehmend auf die bisherige Korrespondenz dürfen wir informativ festhalten, dass bis zum heutigen T…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
AW: Luftfahrtsicherheitsgesetz: Regelung zur Durchsuchung wenn keine Person desselben Geschlechts verfügbar ist [#2859]
Datum
28. April 2023 08:24
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, bezugnehmend auf die bisherige Korrespondenz dürfen wir informativ festhalten, dass bis zum heutigen Tage keine weitere Eingabe in gegenständlicher Sache in der ha. Abteilung eingelangt ist. Ein allfälliger Postlauf wurde berücksichtigt. Es wird Ihnen letztmalig eine Frist bis zum 12. Mai 2023 gesetzt, um uns allfällige weitere Dokumente bzw. Nachweise zu übermitteln. Ansonsten können wir Ihrem Begehren nach Auskunft nicht nachkommen. Mit freundlichen Grüßen
Pepper Gray
Guten Tag, anbei übermittle ich die Vollmachten! Mit freundlichen Grüßen Pepper Gray Anhänge: - 2023-04-28-bes…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Pepper Gray
Betreff
AW: Luftfahrtsicherheitsgesetz: Regelung zur Durchsuchung wenn keine Person desselben Geschlechts verfügbar ist [#2859]
Datum
8. Mai 2023 17:06
An
Bundesministerium für Inneres
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
2023-04-28-bestaetigung-pepper-cs-signiert.pdf
173,4 KB
2023-04-28-bestaetigung-pepper-rf-signiert.pdf
129,2 KB
Guten Tag, anbei übermittle ich die Vollmachten! Mit freundlichen Grüßen Pepper Gray Anhänge: - 2023-04-28-bestaetigung-pepper-cs-signiert.pdf - 2023-04-28-bestaetigung-pepper-rf-signiert.pdf Anfragenr: 2859 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2859/ Postanschrift Pepper Gray << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Pepper Gray
Guten Tag, meine Anfrage "Luftfahrtsicherheitsgesetz: Regelung zur Durchsuchung wenn keine Person desselben Gesch…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Pepper Gray
Betreff
AW: Luftfahrtsicherheitsgesetz: Regelung zur Durchsuchung wenn keine Person desselben Geschlechts verfügbar ist [#2859]
Datum
13. Juni 2023 13:23
An
Bundesministerium für Inneres
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "Luftfahrtsicherheitsgesetz: Regelung zur Durchsuchung wenn keine Person desselben Geschlechts verfügbar ist" vom 28.03.2023 (#2859) wurde von Ihnen nicht fristgerecht beantwortet. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage! Mit freundlichen Grüßen, Pepper Gray
Bundesministerium für Inneres
Guten Tag, die Antwort zu Ihrem Auskunftsbegehren wird Ihnen in postalischer Form übermittelt. Mit freundliche…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
AW: Luftfahrtsicherheitsgesetz: Regelung zur Durchsuchung wenn keine Person desselben Geschlechts verfügbar ist [#2859]
Datum
15. Juni 2023 11:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, die Antwort zu Ihrem Auskunftsbegehren wird Ihnen in postalischer Form übermittelt. Mit freundlichen Grüßen
Pepper Gray
Guten Tag, vielen Dank. Bitte senden Sie das Schriftstück an unseren Verein: Venib - Verein Nicht Binär [geschwä…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Pepper Gray
Betreff
AW: Luftfahrtsicherheitsgesetz: Regelung zur Durchsuchung wenn keine Person desselben Geschlechts verfügbar ist [#2859]
Datum
18. Juni 2023 15:27
An
Bundesministerium für Inneres
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank. Bitte senden Sie das Schriftstück an unseren Verein: Venib - Verein Nicht Binär [geschwärzt] [geschwärzt] 1100 Wien Mit freundlichen Grüßen Pepper Gray Anfragenr: 2859 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]