Luftraumüberwachung

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wie Ö1 heute berichtete, stehen die Eurofighter nur mehr eine Stunde weniger pro Tag zur Verfügung. Also 11 Std statt der bisherigen 12 Stunden pro Tag.

Das war für mich insofern überraschend, als ich davon ausgegangen war, dass unser Militär 24/7 unseren Luftraum überwachen und auch Abfangjäger bereitshalten würde.

Wieviele Stunden pro Tag stehen die Österreichischen Luftstreitkräfte zur Verfügung? Also wieviele Stunden pro Tag könnten unsere Abfangjäger aktiv werden. Wer verrichtet diese Arbeit, in der Zeit, in der keine Abfangjäger zur Verfügung stehen, aber zB ein unbekanntes Flugobjekt den Luftraum unsicher macht?

Wie ist dieser Vorgang mit unserer Souveränität bzw. Neutralität vereinbar?

Wichtiges Argument für die Neuanschaffung von Abfangjägern war ja, dass Österreich durch die Verfassung dazu verpflichtet wäre, seinen Luftraum zu schützen.

Gibt es diese Verpflichtung tatsächlich?

Wenn ja, wie kann diese Verpflichtung einerseits so interpretiert werden, dass man Kampfjets anschaffen müsse und dann andererseits, dass sie nicht rund um die Uhr einsatzbereit sein müssen?

Reicht der bloße Besitz von Jägern aus, um dieser angeblichen Verpflichtung nachzukommen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. August 2014
  • Frist
    14. Oktober 2014
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Landesverteidigung Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Datum
19. August 2014 14:37
An
Bundesministerium für Landesverteidigung
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wie Ö1 heute berichtete, stehen die Eurofighter nur mehr eine Stunde weniger pro Tag zur Verfügung. Also 11 Std statt der bisherigen 12 Stunden pro Tag. Das war für mich insofern überraschend, als ich davon ausgegangen war, dass unser Militär 24/7 unseren Luftraum überwachen und auch Abfangjäger bereitshalten würde. Wieviele Stunden pro Tag stehen die Österreichischen Luftstreitkräfte zur Verfügung? Also wieviele Stunden pro Tag könnten unsere Abfangjäger aktiv werden. Wer verrichtet diese Arbeit, in der Zeit, in der keine Abfangjäger zur Verfügung stehen, aber zB ein unbekanntes Flugobjekt den Luftraum unsicher macht? Wie ist dieser Vorgang mit unserer Souveränität bzw. Neutralität vereinbar? Wichtiges Argument für die Neuanschaffung von Abfangjägern war ja, dass Österreich durch die Verfassung dazu verpflichtet wäre, seinen Luftraum zu schützen. Gibt es diese Verpflichtung tatsächlich? Wenn ja, wie kann diese Verpflichtung einerseits so interpretiert werden, dass man Kampfjets anschaffen müsse und dann andererseits, dass sie nicht rund um die Uhr einsatzbereit sein müssen? Reicht der bloße Besitz von Jägern aus, um dieser angeblichen Verpflichtung nachzukommen?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Landesverteidigung
REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT Präsidialabteilung GZ: S90620/10-Präs/201…
Von
Bundesministerium für Landesverteidigung
Betreff
Datum
8. September 2014 13:02
Status
Anfrage erfolgreich
Nicht-öffentliche Anhänge:
S90620_10_Praes_2014_3_EDER_Karl.pdf
297,9 KB
REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT Präsidialabteilung GZ: S90620/10-Präs/2014 EDER Antragsteller/in, E-Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>> Auskunftsbegehren - Beantwortung